Seit dem 1. Januar 2026 sind Halon-Feuerlöscher in der Luftfahrt Geschichte. Was auf den ersten Blick wie eine Randnotiz klingt, hat für viele Piloten praktische Konsequenzen – je nach Flugzeug unterschiedliche.
Erstmal: Was ist eigentlich Pflicht?
Das richtet sich nach der Verordnung NCO.IDE.A.160 und hängt am Gewicht des Flugzeugs:
- ELA1-Flugzeuge (bis 1.200 kg MTOM): kein Feuerlöscher vorgeschrieben. Wer freiwillig einen mitgeführt hat – ein alter Halon-Löscher unter dem Sitz – muss den jetzt raus. Fertig. Und Achtung, die Grenze liegt höher, als viele denken: Auch C172 und PA-28 bleiben mit rund 1.100–1.160 kg MTOM unter den 1.200 kg und sind damit ELA1 – keine Löscherpflicht.
- Flugzeuge über 1.200 kg MTOM (z.B. C182, Mooney M20, praktisch alle Twins): Feuerlöscher vorgeschrieben, und zwar ab sofort ohne Halon. Die Vorschrift knüpft übrigens nicht an „ELA2" an, sondern gilt schlicht für alle Flugzeuge, die keine ELA1 sind.
Korrekturhinweis (17.08.2026): In einer früheren Fassung standen C172 und PA-28 als Beispiele für Flugzeuge über 1.200 kg – das war falsch, beide liegen darunter.
Das Problem: Die Preise
Wer dachte, er greift einfach zum nächsten luftfahrtzugelassenen Halon-freien Ersatz, hat sich geschnitten. Die offiziellen Luftfahrtlöscher ohne Halon lagen zeitweise bei über 1.500 Euro pro Flasche – und waren bei den meisten Händlern schlicht nicht lieferbar. Zum Vergleich: in den USA kostet dasselbe Gerät rund 250 Dollar.
Die AOPA hat das Thema früh aufgegriffen und ist für uns in die Bresche gesprungen.
Die pragmatische Lösung
Im Februar 2026 hat die EASA auf Betreiben der AOPA eine erfreulich vernünftige Position eingenommen: Günstige Aerosol-Feuerlöscher – vorausgesetzt, sie sind nicht fest eingebaut – sind als legale Alternative anerkannt.
Konkret empfohlen werden unter anderem:
- e-Jet Aerosol – ca. 60 €, fürs Cockpit geeignet
- Maus XTIN Klein – ca. 100 €, ebenfalls für beengte Räume ausgelegt
Beide sind für geschlossene Kabinen konzipiert und nicht mit dem normalen Pulverlöscher aus dem Baumarkt zu verwechseln – das ist wichtig. Wer sich im engen Cockpit einen konventionellen Pulver- oder CO₂-Löscher entlädt, hat ein anderes Problem als das Feuer.
Was tun?
- ELA1 (bis 1.200 kg): Halon-Löscher rausschmeißen, kein Ersatz zwingend nötig. Wer trotzdem einen mitnehmen will (sinnvoll!), greift zu e-Jet oder XTIN.
- Über 1.200 kg: Halon-Löscher rausschmeißen, Ersatz ist Pflicht. Aerosol-Lösung ist legal und erschwinglich.
Die AOPA hält die Lage aktuell – lohnt sich, den Newsletter im Blick zu behalten.
Weiterlesen
- Saisonstart: Ausmotten-Checkliste – der Löscher-Check gehört zum Ausrüstungs-Durchgang vor dem ersten Flug
- Notlandung: Was der VFR-Pilot wirklich tun muss – Brand an Bord ist eines der Szenarien, für die der Löscher überhaupt an Bord ist
Quellen: AOPA Germany – Das Aus für Halon-Feuerlöscher · AOPA Germany – EASA stimmt pragmatischer Lösung zu · fliegermagazin
