Wer in den letzten Monaten aufmerksam die Vereinsrunden verfolgt hat, kam an einem Thema nicht vorbei: Fliegen ohne Flugleiter – kurz FoF. Was jahrelang wie eine ferne Vision klang, wird an immer mehr deutschen Plätzen Realität. Aber wie sieht das in der Praxis aus, und was bedeutet es für uns VFR-Piloten?

Der Hintergrund: Warum überhaupt?

Viele kleinere Flugplätze kämpfen seit Jahren mit dem gleichen Problem: Zu wenige ehrenamtliche Flugleiter für zu viele Betriebsstunden. Manche Plätze mussten ihre Betriebszeiten drastisch kürzen oder schließen, wenn sich niemand fand, der den Dienst übernahm. Das Modell „kein Flugleiter, kein Flugbetrieb" wurde zunehmend zur existenziellen Bedrohung der GA-Infrastruktur.

Die Lösung kam 2024 mit der NfL 2024-1-3106 – den neuen Grundsätzen über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen. Der Kern: Wenn an einem Platz kein gewerblicher Luftverkehr stattfindet, ist ein Flugleiter nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Stattdessen können Piloten unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich operieren.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Kurz darauf folgte im Oktober 2024 die NfL 2024-1-3240, die den Flugfunk an Plätzen ohne Flugverkehrsdienste regelt. Der entscheidende Punkt: An Stelle des Flugleiters kann eine unbemannte Bodenfunkstelle treten – oder auch gar keine. Piloten melden ihre Position und Absichten per Funk an alle im Platzbereich, ähnlich wie an unkontrollierten Plätzen im Ausland.

Wichtig dabei: Eine Bodenfunkstelle darf keine Anweisungen erteilen. Sie hat keinen formalen Status als Flugverkehrsdienst. Es werden lediglich Informationen übermittelt – Positionsmeldungen, Verkehrshinweise, Wetterinfos, Gefahrenhinweise. Die Entscheidung liegt immer beim Piloten.

Das klingt in der Theorie simpel, erfordert aber ein Umdenken. Wer bisher gewohnt war, sich auf den Flugleiter zu verlassen – „Piste 27, Wind 250 mit 8 Knoten, Landung frei" – muss jetzt selbst Situational Awareness aufbauen. Positionsmeldungen werden zur Pflicht, nicht zur Kür. Wer nicht funkt, wird nicht gesehen.

Der Haken: Kein einheitliches System

Was AOPA und DAeC gleichermaßen kritisieren: Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Jeder Flugplatz muss individuell bei seiner Landesluftfahrtbehörde die Genehmigung für FoF beantragen. Das führt zu einem Flickenteppich – an manchen Plätzen läuft es bereits, andere warten noch auf grünes Licht, und wieder andere haben noch nicht einmal einen Antrag gestellt.

Erste Erfahrungen gibt es bereits, etwa vom Verkehrslandeplatz Borkenberge (EDLB) in Nordrhein-Westfalen. Dort zeigt sich: Es funktioniert – aber es braucht disziplinierte Piloten, die ihre Funksprüche sauber und rechtzeitig absetzen.

Was du als Pilot beachten musst

Ein paar praktische Punkte für die nächste Saison:

  • PPR bleibt PPR. Auch wenn kein Flugleiter da ist – wenn der Platz PPR hat, musst du vorher anrufen.
  • Funk ist Pflicht. Auch ohne Antwort: Position und Absichten melden. Immer.
  • AOPA-Handout mitnehmen. Die AOPA hat ein kompaktes A5-Handout für den Cockpit-Einsatz erstellt, das die neuen Verfahren zusammenfasst – gibt es auf aopa.de zum Download.
  • Eigenverantwortung ernst nehmen. Du bist der PIC. Keine Bodenfunkstelle ersetzt dein Urteilsvermögen.
  • AIP und NOTAM checken. Ob ein Platz FoF betreibt, erfährst du aus den aktuellen Unterlagen. Nicht jeder Platz macht mit.

Wie geht es weiter?

FoF ist eines der Top-Themen der AOPA für 2026 – und das aus gutem Grund. Die Richtung stimmt: Weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung, mehr Flexibilität für kleine Plätze. Aber der Weg dahin ist typisch deutsch – föderaler Flickenteppich statt einheitlicher Lösung.

Trotzdem: Für die GA in Deutschland ist FoF ein echter Fortschritt. Wenn es dafür sorgt, dass Plätze ihre Tore offen halten können, die sonst dichtmachen müssten, dann ist das ein Gewinn für uns alle. Es liegt jetzt an uns Piloten, zu zeigen, dass wir mit der neuen Freiheit verantwortungsvoll umgehen.

Blue Skies – und denkt dran: funken, funken, funken.


Quellen: