Update (8. August 2026): Der Artikel wurde umfassend aktualisiert: neuer Abschnitt zum Stand in den Bundesländern, Liste der ersten Plätze, die bereits ohne Betriebsleiter fliegen (u. a. Porta Westfalica als erster Verkehrslandeplatz mit FoF in den veröffentlichten Betriebszeiten und Straubing seit Mai 2026), plus Hinweis auf die FoF-Platzsuche bei Mein-Flugziel.de.

Wer in den letzten Monaten aufmerksam die Vereinsrunden verfolgt hat, kam an einem Thema nicht vorbei: Fliegen ohne Flugleiter – kurz FoF. Was jahrelang wie eine ferne Vision klang, wird an immer mehr deutschen Plätzen Realität. Aber wie sieht das in der Praxis aus, und was bedeutet es für uns VFR-Piloten?

Eine Randnotiz vorweg, die keine ist: Mit den neuen Regeln hat sich auch der offizielle Name geändert. Aus dem „Flugleiter" wurde der Betriebsleiter – mit klar eingegrenzten Befugnissen, zu denen das „Leiten" von Flügen ausdrücklich nicht mehr gehört. Im Sprachgebrauch (und in dieser Überschrift) hält sich der alte Begriff hartnäckig, in Genehmigungen und NfL steht inzwischen der neue.

Der Hintergrund: Warum überhaupt?

Viele kleinere Flugplätze kämpfen seit Jahren mit dem gleichen Problem: Zu wenige ehrenamtliche Flugleiter für zu viele Betriebsstunden. Manche Plätze mussten ihre Betriebszeiten drastisch kürzen oder schließen, wenn sich niemand fand, der den Dienst übernahm. Das Modell „kein Flugleiter, kein Flugbetrieb" wurde zunehmend zur existenziellen Bedrohung der GA-Infrastruktur.

Die Lösung kam 2024 mit der NfL 2024-1-3106 – den neuen Grundsätzen über die Betriebsleitung auf Landeplätzen und Segelfluggeländen. Der Kern: Wenn an einem Platz kein gewerblicher Luftverkehr stattfindet, ist ein Flugleiter nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Stattdessen können Piloten unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich operieren.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Kurz darauf folgte im Oktober 2024 die NfL 2024-1-3240, die den Flugfunk an Plätzen ohne Flugverkehrsdienste regelt. Der entscheidende Punkt: An Stelle des Flugleiters kann eine unbemannte Bodenfunkstelle treten – oder auch gar keine. Piloten melden ihre Position und Absichten per Funk an alle im Platzbereich, ähnlich wie an unkontrollierten Plätzen im Ausland.

Wichtig dabei: Eine Bodenfunkstelle darf keine Anweisungen erteilen. Sie hat keinen formalen Status als Flugverkehrsdienst. Es werden lediglich Informationen übermittelt – Positionsmeldungen, Verkehrshinweise, Wetterinfos, Gefahrenhinweise. Die Entscheidung liegt immer beim Piloten.

Das klingt in der Theorie simpel, erfordert aber ein Umdenken. Wer bisher gewohnt war, sich auf den Flugleiter zu verlassen – „Piste 27, Wind 250 mit 8 Knoten, Landung frei" – muss jetzt selbst Situational Awareness aufbauen. Positionsmeldungen werden zur Pflicht, nicht zur Kür. Wer nicht funkt, wird nicht gesehen.

Der Haken: Kein einheitliches System

Was AOPA und DAeC gleichermaßen kritisieren: Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Jeder Flugplatz muss individuell bei seiner Landesluftfahrtbehörde die Genehmigung für FoF beantragen – auf Basis eines Betriebskonzepts, das die Behörde absegnen muss. Das führt zu einem Flickenteppich: an manchen Plätzen läuft es längst, andere warten auf grünes Licht, und wieder andere haben noch nicht einmal einen Antrag gestellt.

Wo stehen die Bundesländer? (Stand August 2026)

Ein vollständiges, offizielles Länder-Ranking gibt es nicht – die Behörden veröffentlichen ihre Genehmigungspraxis nicht systematisch. Aus den Berichten von AOPA, der „Interessengemeinschaft Fliegen ohne Flugleiter" um Guido Frey und den Plätzen selbst ergibt sich aber ein belastbares Bild:

Land / BehördeStandBeispiele
Nordrhein-Westfalen (Bez.-Reg. Münster & Düsseldorf)Vorreiter: eigene Handreichungen, FoF gilt als „normales Verfahren" wie im AuslandPorta Westfalica (EDVY), Borkenberge (EDLB), Oerlinghausen (EDLO)
SachsenZügige Genehmigungen, mehrere Plätze umgestelltRoitzschjora (EDAW)
Bayern (Luftämter Nord/Süd)Genehmigungen laufen, auch für VerkehrslandeplätzeStraubing (EDMS, seit 01.05.2026), Schönberg
HessenErste Genehmigungen erteilt
Übrige LänderSehr unterschiedlich: teils nur befristeter Probebetrieb, teils lagen Anträge lange unbearbeitet

Guido Frey berichtete Anfang 2025 von Behörden, die Auflagen erfinden, von denen in der NfL keine Rede ist – etwa eine tägliche bodenseitige Kontrolle der Verkehrsflächen wegen möglicher Wildschweinschäden, verlangt sogar bei Asphaltbahnen. Das Bundesverkehrsministerium kann den Ländern ihr Verwaltungshandeln nicht vorschreiben; die erhoffte Harmonisierung stößt an die Grenzen des Föderalismus.

Welche Plätze fliegen schon ohne Betriebsleiter?

Die Entwicklung, die Frey im Frühjahr 2025 noch als bevorstehend beschrieb, ist eingetreten: Porta Westfalica (EDVY) wurde als erster deutscher Verkehrslandeplatz genehmigt, der während seiner veröffentlichten Betriebszeiten ohne Betriebsleiter auskommt – Piloten informieren sich vorab auf der Platz-Homepage. Roitzschjora (EDAW) bei Leipzig zeigt, wie man PPR einfach lösen kann: Eine Ampel auf der Website signalisiert, ob pauschale PPR-Freigabe besteht.

Auch in Bayern ist FoF am Verkehrslandeplatz angekommen: Straubing-Wallmühle (EDMS) ist auf Antrag vom März 2026 seit dem 1. Mai 2026 von der Pflicht befreit, Flugbetrieb nur mit anwesendem Betriebsleiter durchzuführen – sogar ohne Hilfsperson. Der Betrieb außerhalb der Betriebszeiten bleibt dort aber reguliert: PPR-Anmeldung mit mindestens 90 Minuten Vorlauf über das Online-Portal, und wer teilnehmen will, muss vorher eine Einweisung durchlaufen.

Wer gezielt nach FoF-Plätzen sucht: Das Portal Mein-Flugziel.de hat einen eigenen Filter „Fliegen ohne Betriebsleiter" mit interaktiver Karte – dort waren zuletzt knapp 20 Plätze verzeichnet, Tendenz steigend. Die Karte ist nicht vollständig (Oerlinghausen etwa praktizierte FoF schon, bevor es dort auftauchte), aber der beste verfügbare Überblick. Verbindlich bleiben immer AIP, NOTAM und die Platz-Homepage.

Was du als Pilot beachten musst

Ein paar praktische Punkte für die nächste Saison:

  • PPR bleibt PPR. Auch wenn kein Betriebsleiter da ist – wenn der Platz PPR hat, musst du vorher anrufen (oder das Online-Portal nutzen, wo es eines gibt). Frey berichtet von Piloten, die an PPR-Plätzen einfach landen und wieder abfliegen, ohne Genehmigung, Landegebühr oder Hauptflugbuch-Eintrag – genau solches Verhalten gefährdet die Akzeptanz von FoF bei Plätzen und Behörden.
  • Funk ist Pflicht. Auch ohne Antwort: Position und Absichten melden. Immer. Die Blindsende-Verfahren stehen in der NfL – wer seine Phraseologie auffrischen will, findet sie im Sprechfunk-Guide.
  • AOPA-Handout mitnehmen. Die AOPA hat ein kompaktes Handout für den Cockpit-Einsatz erstellt, das die Verfahren zusammenfasst – hier als PDF.
  • Eigenverantwortung ernst nehmen. Du bist der PIC. Keine Bodenfunkstelle ersetzt dein Urteilsvermögen. Wie man sich einen fremden Platz strukturiert erarbeitet, steht in der Anflugbriefing-Checkliste – an FoF-Plätzen ist sie Pflichtprogramm, nicht Kür.
  • AIP und NOTAM checken. Ob ein Platz FoF betreibt, erfährst du aus den aktuellen Unterlagen und von der Platz-Homepage – und zwar auch nochmal kurz vor Abflug, nicht nur Tage vorher. Nicht jeder Platz macht mit, und die Verfahren unterscheiden sich von Platz zu Platz.

Wie geht es weiter?

FoF ist eines der Top-Themen der AOPA für 2026 – und das aus gutem Grund. Die Richtung stimmt: Weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung, mehr Flexibilität für kleine Plätze. Aber der Weg dahin ist typisch deutsch – föderaler Flickenteppich statt einheitlicher Lösung. Guido Frey schätzte Anfang 2025, dass es noch etwa zwei Saisons Übergangsphase braucht, bis Deutschland dort ist, wo der Rest der Welt längst steht. Die Zwischenbilanz Mitte 2026 passt zu dieser Prognose: Es geht voran, aber in Länder-Geschwindigkeit. Wie sich das ins größere Bild des Flugplatzrechts einfügt, zeigt übrigens auch die neue AVV Flugplätze.

Trotzdem: Für die GA in Deutschland ist FoF ein echter Fortschritt. Wenn es dafür sorgt, dass Plätze ihre Tore offen halten können, die sonst dichtmachen müssten, dann ist das ein Gewinn für uns alle. Es liegt jetzt an uns Piloten, zu zeigen, dass wir mit der neuen Freiheit verantwortungsvoll umgehen – der Saisonstart-Check ist ein guter Anlass, die FoF-Verfahren der eigenen Heimat- und Ausweichplätze einmal sauber durchzugehen.

Blue Skies – und denkt dran: funken, funken, funken.


Quellen: