Sieben Buchstaben, sieben Regelwerke – so lautet die ICAO-Theorie. In der deutschen Realität sind es weniger, dafür aber mit ein paar Eigenheiten, die selbst erfahrenen Piloten immer wieder Stolpersteine in die Flugvorbereitung legen. Gerade seit den Luftraumänderungen zum 19. März 2026 (neue TMZ Erfurt, Leipzig West/Ost, Aufhebung TMZ Memmingen, laterale Anpassungen in Paderborn) lohnt sich eine saubere Auffrischung. Hier ist die ehrliche Runde durchs Alphabet – ohne Prüfungsgeschwurbel.
Was Deutschland tatsächlich nutzt
A und B gibt es bei uns gar nicht – die sind der Luftfahrtgeschichte jenseits des Atlantiks vorbehalten. F wurde am 11. Dezember 2014 abgeschafft und durch Luftraum E bzw. RMZ ersetzt. Übrig bleiben also C, D, E und G – plus die zwei Sondergebiete RMZ und TMZ, die in einen bestehenden Luftraum eingebettet werden.
Luftraum C – der Luftraum mit der Sorgfaltspflicht
Luftraum C liegt in Deutschland in der Regel ab FL100 aufwärts bis FL660 sowie um die großen Verkehrsflughäfen herum (z.B. Frankfurt, wo die Sektoren mit der März-Änderung nochmal nach unten gezogen wurden). VFR ist erlaubt, aber nur mit Freigabe und im Dauerfunk. Transponder Mode S Pflicht, Sichtminima unter FL100: 5 km Flugsicht, 1,5 km horizontal und 300 m vertikal Wolkenabstand. Oberhalb FL100: 8 km Sicht.
Luftraum D – einmal mit, einmal ohne CTR
Hier lauert die häufigste Verwechslung. D(CTR) ist die Kontrollzone um kontrollierte Verkehrsflughäfen, vom Boden bis ca. 2.500 ft GND. Einflug nur nach expliziter Freigabe des Towers, meist über definierte Pflichtmeldepunkte. D (nicht CTR) ist der Nahverkehrsbereich darüber – Freigabe ebenfalls Pflicht, Funkkontakt zur Approach oder zum zuständigen Sektor zwingend. In beiden Fällen gelten dieselben Sichtminima wie in C. Kleiner Praxistipp: Wenn unsicher, lieber einmal zu früh als zu spät die Freigabe anfragen – der Lotse kann euch nur koordinieren, wenn er weiß, dass ihr da seid.
Luftraum E – der Alltag der meisten VFR-Flüge
Von 2.500 ft GND (meist) bis FL100 findet der Großteil des VFR-Reiseflugs in E statt. Kontrolliert, aber ohne Freigabepflicht für VFR. Keine Funkpflicht, Transponder Mode S aber dringend empfohlen (und ab bestimmten TMZ/RMZ eh Pflicht). Sichtminima: unter 3.000 ft GND 1,5 km Sicht und frei von Wolken mit Bodensicht; darüber 5 km und die 1.5 km / 1.000 ft Wolkenabstandsregel. Geschwindigkeitslimit: 250 kt unter FL100.
Luftraum G – der Spielplatz direkt über dem Boden
Unkontrolliert, meist von GND bis 1.000 ft, 1.700 ft oder 2.500 ft GND, gestaffelt je nach Entfernung zu Kontrollzonen und RMZs. Funkpflicht besteht nicht – wer an unkontrollierte Plätze anfliegt, bewegt sich fast immer in G. Achtung: Sichtminima sind entspannter (1.500 m, frei von Wolken), aber die Verkehrsdichte (UL, Segelflug, Modellflug) kann trügerisch sein.
RMZ und TMZ – die beiden Türsteher
RMZ (Radio Mandatory Zone): Funk aktiv, Anmeldung vor Einflug, Hörbereitschaft durchgehend. Typisch an unkontrollierten Plätzen, die mehr Verkehr haben, als G vertragen würde.
TMZ (Transponder Mandatory Zone): Transponder mit Modus C/S und Höhenübertragung Pflicht, Code entweder veröffentlicht (z.B. 0022 für bestimmte TMZ) oder per ATC zugewiesen, plus Hörbereitschaft auf der zugeordneten Frequenz. Seit März 2026 neu als HX-Dauereinrichtung: TMZ Erfurt sowie TMZ Leipzig West und Ost. Wer Richtung Thüringen oder Sachsen plant, sollte seine ICAO-Karte frisch haben – das korrigierte Stuttgart-Blatt ist übrigens auch draußen.
Fazit
Luftraum ist kein Hexenwerk, aber auch nicht selbsterklärend. Wer C/D/E/G sauber im Kopf hat, plant entspannter und funkt souveräner. Bei Unsicherheit: AIP VFR und aktuelle Luftraumänderungen checken – und wenn ihr den FIS-Sektor mithört, nutzt gleich den neuen FMC-Code.
Quellen:
