Wer sich mit dem europäischen Lizenzrecht für Privatpiloten beschäftigt, kennt das Gefühl: Man schlägt eine Frage nach und landet in einem Dschungel aus Verordnungen, Anhängen, AMC-Texten und NfL-Querverweisen. Die EASA weiß das auch – und arbeitet seit Jahren daran, genau das zu ändern. Das Stichwort heißt RMT.0678, früher unter dem Projektnamen FCL.016 bekannt, und der vollständige Titel lautet: „Simpler, lighter and better Part-FCL requirements for general aviation." Ob das Versprechen hält, was es verspricht?

Worum geht es überhaupt?

Part-FCL ist die europäische Verordnung, die regelt, wer welche Lizenz braucht, wie man sie bekommt und wie man sie am Leben erhält. Für GA-Piloten – also PPL- und LAPL-Inhaber – ist sie täglich relevant, von der Ausbildung bis zur Verlängerung von Berechtigungen. Das Problem: Die Regeln sind über die Jahre gewachsen, wurden immer detaillierter und spiegeln oft nicht mehr die Realität des modernen Freizeitfliegers wider. RMT.0678 soll das korrigieren.

Die formelle Grundlage ist Opinion 05/2023, die EASA-interne Empfehlung ans die Europäische Kommission, die aus dem Notice of Proposed Amendment 2020-14 entstanden ist. Klingt bürokratisch, ist aber der normale Weg: NPA (öffentliche Konsultation) → CRD (Auswertung der Kommentare) → Opinion (Empfehlung) → EU-Verordnungsänderung. Wir befinden uns also kurz vor der Ziellinie.

Was konkret ändert sich?

LAPL zu PPL ohne Doppelaufwand. Wer mit einer LAPL(A)-Ausbildung angefangen hat und dann auf den PPL(A) umsteigen will, musste bisher vieles doppelt machen. Die neue Regel ermöglicht eine vollständige Anrechnung der bereits absolvierten Theorie und reduziert die noch erforderliche Flugausbildung erheblich. Das ist besonders für Piloten relevant, die mit dem LAPL eingestiegen sind und später mehr Flexibilität – etwa Passagierflüge in größeren Flugzeugen – wollen.

Nachtflugberechtigung im PPL-Kurs integriert. Bisher war die Night Rating ein separater Zusatzkurs nach dem PPL. Künftig kann sie optionell in die PPL(A)-Ausbildung integriert werden – das vereinfacht Planung und Kosten für Flugschulen wie Schüler.

Elektrisch angetriebene Flugzeuge. Die EASA hat erkannt, dass sie für eine Geräteklasse, die inzwischen fliegt, noch keine saubere Lizenzierungsregel hatte. RMT.0678 schafft erstmals klare Pilotenrechte und Anforderungen für einmotorige Elektro-Flugzeuge – ein Schritt, der mit der Marktentwicklung überfällig war.

Elektronisches Flugbuch. FCL.050 – die Regel zum Führen von Flugzeiten – wird in den AMC-Texten dahingehend klargestellt, dass elektronische Flugbücher als akzeptables Mittel anerkannt sind, sofern sie jederzeit abrufbar, zertifiziert und behördlich akzeptiertes Format haben. Für den deutschen Piloten bedeutet das: Apps wie capzlog oder SkyDemon Logbook sind prinzipiell zulässig – die nationale Akzeptanz durch das LBA vorausgesetzt.

Trudeln-Training im LAPL/PPL neu definiert. Die Spin-Avoidance-Ausbildung wird klarer geregelt, um einheitliche Standards zwischen den Mitgliedsstaaten zu schaffen. Bisher war das je nach Flugschule unterschiedlich ausgelegt.

Was wird noch diskutiert, was bleibt offen?

Im Umfeld von RMT.0678 kursiert immer wieder der Begriff „BasicPlus" – eine Art leichter Zwischenstufe zwischen LAPL und PPL. Konkret in der Verordnung verabschiedet ist das bisher nicht. Auch die weitreichendere Idee einer kompetenzbasierten Stundenzählung – also dass die Flugstunden nicht nur gezählt, sondern nach nachgewiesener Kompetenz vergeben werden – ist in Werkstatt-Paketen des RMT.0678 angelegt (WP3: Überprüfung der LAPL/PPL-Lehrpläne im EFIS/GNSS-Kontext), aber noch nicht abgeschlossen.

Einen direkten Bezug zu squawk7000 gibt es bei den FSTD-Erleichterungen: Die im März verabschiedete EU-Verordnung 2026/781 erlaubt PPL-Schülern bereits, einen größeren Teil der Ausbildungsstunden am Simulator zu absolvieren – ein Schritt, der aus der gleichen Reformwelle stammt.

Wann kommt das in Deutschland an?

Die EASA-Opinion 05/2023 ist eingereicht, die Kommissionsverordnung zur Änderung von (EU) 1178/2011 wurde Ende 2025 erwartet und dürfte im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Zwischen EU-Amtsblatt und nationaler Praxis liegt dann noch die Umsetzung durch das LBA – also realistisch Einarbeitung in Flugschulunterlagen und Prüfungsfragen wohl ab 2026/Anfang 2027. Wer jetzt seine PPL-Ausbildung beginnt, sollte mit dem Instructor kurz abklären, welche Regelversion seine Schule bereits antizipiert.


Quellen: