Wer sich mit dem europäischen Lizenzrecht für Privatpiloten beschäftigt, kennt das Gefühl: Man schlägt eine Frage nach und landet in einem Dschungel aus Verordnungen, Anhängen, AMC-Texten und NfL-Querverweisen. Die EASA weiß das auch – und arbeitet seit Jahren daran, genau das zu ändern. Das Stichwort heißt RMT.0678, früher unter dem Projektnamen FCL.016 bekannt, und der vollständige Titel lautet: „Simpler, lighter and better Part-FCL requirements for general aviation." Ob das Versprechen hält, was es verspricht?
Worum geht es überhaupt?
Part-FCL ist die europäische Verordnung, die regelt, wer welche Lizenz braucht, wie man sie bekommt und wie man sie am Leben erhält. Für GA-Piloten – also PPL- und LAPL-Inhaber – ist sie täglich relevant, von der Ausbildung bis zur Verlängerung von Berechtigungen. Das Problem: Die Regeln sind über die Jahre gewachsen, wurden immer detaillierter und spiegeln oft nicht mehr die Realität des modernen Freizeitfliegers wider. RMT.0678 soll das korrigieren.
Die formelle Grundlage ist Opinion 05/2023, die EASA-interne Empfehlung an die Europäische Kommission, die aus dem Notice of Proposed Amendment 2020-14 entstanden ist. Klingt bürokratisch, ist aber der normale Weg: NPA (öffentliche Konsultation) → CRD (Auswertung der Kommentare) → Opinion (Empfehlung) → EU-Verordnungsänderung. Und dieser Weg ist für das erste Paket inzwischen komplett abgeschritten: Die Kommission hat die Änderungen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2076 vom 24. Juli 2024 verabschiedet – sie gelten seit dem 13. Februar 2025.
Was konkret ändert sich?
LAPL zu PPL ohne Doppelaufwand. Wer mit einer LAPL(A)-Ausbildung angefangen hat und dann auf den PPL(A) umsteigen will, musste bisher vieles doppelt machen. Die neue Regel ermöglicht eine vollständige Anrechnung der bereits absolvierten Theorie und reduziert die noch erforderliche Flugausbildung erheblich. Das ist besonders für Piloten relevant, die mit dem LAPL eingestiegen sind und später mehr Flexibilität – etwa Passagierflüge in größeren Flugzeugen – wollen.
Nachtflugberechtigung im PPL-Kurs integriert. Bisher war die Night Rating ein separater Zusatzkurs nach dem PPL. Künftig kann sie optionell in die PPL(A)-Ausbildung integriert werden – das vereinfacht Planung und Kosten für Flugschulen wie Schüler.
Elektrisch angetriebene Flugzeuge. Die EASA hat erkannt, dass sie für eine Geräteklasse, die inzwischen fliegt, noch keine saubere Lizenzierungsregel hatte. RMT.0678 schafft erstmals klare Pilotenrechte und Anforderungen für einmotorige Elektro-Flugzeuge – ein Schritt, der mit der Marktentwicklung überfällig war.
Elektronisches Flugbuch. FCL.050 – die Regel zum Führen von Flugzeiten – wird in den AMC-Texten dahingehend klargestellt, dass elektronische Flugbücher als akzeptables Mittel anerkannt sind, sofern sie jederzeit abrufbar, zertifiziert und behördlich akzeptiertes Format haben. Für den deutschen Piloten bedeutet das: Apps wie capzlog oder SkyDemon Logbook sind prinzipiell zulässig – die nationale Akzeptanz durch das LBA vorausgesetzt.
Trudeln-Training im LAPL/PPL neu definiert. Die Spin-Avoidance-Ausbildung wird klarer geregelt, um einheitliche Standards zwischen den Mitgliedsstaaten zu schaffen. Bisher war das je nach Flugschule unterschiedlich ausgelegt.
Was wird noch diskutiert, was bleibt offen?
Im Umfeld von RMT.0678 kursiert immer wieder der Begriff „BasicPlus" – eine Art leichter Zwischenstufe zwischen LAPL und PPL. Konkret in der Verordnung verabschiedet ist das bisher nicht. Auch die weitreichendere Idee einer kompetenzbasierten Stundenzählung – also dass die Flugstunden nicht nur gezählt, sondern nach nachgewiesener Kompetenz vergeben werden – ist in Werkstatt-Paketen des RMT.0678 angelegt (WP3: Überprüfung der LAPL/PPL-Lehrpläne im EFIS/GNSS-Kontext), aber noch nicht abgeschlossen.
Einen direkten Bezug zu squawk7000 gibt es bei den FSTD-Erleichterungen: Die im April 2026 verabschiedete EU-Verordnung 2026/781 erlaubt PPL-Schülern bereits, einen größeren Teil der Ausbildungsstunden am Simulator zu absolvieren – ein Schritt, der aus der gleichen Reformwelle stammt. Und in welchem größeren Rahmen das alles steckt, zeigt der EASA-Sicherheitsplan EPAS 2026, der „Rules Simplification" zum strategischen Ziel erklärt hat.
Korrekturhinweis (20.08.2026): Eine frühere Fassung dieses Abschnitts stellte die Verordnungsänderung als noch ausstehend dar („wurde Ende 2025 erwartet"). Tatsächlich ist das erste Paket aus Opinion 05/2023 längst geltendes Recht – siehe unten.
Was gilt schon, was kommt noch?
Der Kern aus Opinion 05/2023 ist umgesetzt: Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2076 ändert die Aircrew-Verordnung (EU) 1178/2011 und gilt seit dem 13. Februar 2025 – darunter die Anrechnungsregeln für den LAPL-PPL-Umstieg und die Pilotenrechte für elektrisch angetriebene Flugzeuge. Die zugehörigen AMC- und GM-Texte (unter anderem zur E-Flugbuch-Klarstellung in FCL.050) hat die EASA Anfang 2025 mit der ED Decision 2025/002/R nachgelegt. Zwischen EU-Amtsblatt und deutschem Flugschulalltag liegt trotzdem die übliche Verzögerung: Ausbildungshandbücher, Prüfungsfragen und die Verwaltungspraxis des LBA ziehen erfahrungsgemäß erst nach und nach mit. Wer gerade in der Ausbildung steckt, sollte mit dem Instructor kurz abklären, welche Regelversion die Schule bereits anwendet.
Offen bleibt der Rest der RMT.0678-Agenda: BasicPlus, die kompetenzbasierte Überarbeitung der LAPL/PPL-Lehrpläne (WP3) und weitere Werkstatt-Pakete stecken weiterhin im Rulemaking-Prozess – hier gilt der EASA-eigene Hinweis, dass Vereinfachung ein kontinuierlicher Prozess ist, kein Einmalprojekt.
Weiterlesen: Was man mit der fertigen Lizenz dann rechtlich darf – und was nicht – klärt unser Beitrag zu Kostenbeteiligung und entgeltlichen Flügen für Privatpiloten. Und wer wissen will, warum die schönste Lizenzvereinfachung nichts nützt, wenn das Tauglichkeitszeugnis feststeckt: Medical-Stau beim LBA.
Quellen:
