Wer seinen VFR-Flug über die ICAO-Karte plant, kennt die roten ED-R-Gebiete – und hat oft ein ungutes Gefühl dabei: Ist das gerade aktiv? Gilt das auch für meine Flughöhe? Darf ich da durch? Mit der Bekanntmachung NfL 2026-1-3783 vom 5. Februar 2026 hat das Bundesverkehrsministerium die Antworten auf diese Fragen neu geordnet – und für einige Piloten wird die Planung dadurch nicht einfacher, wohl aber klarer.

Was steckt hinter der NfL 2026-1-3783?

Die Bekanntmachung trat zum 19. März 2026 in Kraft und basiert auf § 17 Abs. 1 Satz 2 LuftVO. Sie ersetzt die bisherigen Einzelregelungen und fasst die Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) bundesweit in einem kohärenten Rahmen zusammen. Neu eingeführt wurden dabei unter anderem ED-R 18 (Ahaus), ED-R 19 (Gorleben), ED-R 20 (Greifswald/Lubmin), ED-R 28 (Annaburger Heide) und ED-R 29 (Schönewalde). ED-R 39 (Obrigheim) wurde aufgelöst.

Inhaltlich teilt die NfL die Gebiete sauber in zwei Kategorien: Schutzzonen, die dauerhaft ohne Ausnahme gesperrt sind, und zeitlich sowie sektoral aktivierbare Gebiete, die nur dann gelten, wenn sie per NOTAM eingerichtet wurden.

Dauerhaft aktive Schutzzonen: kein NOTAM, kein Durchkommen

Ein paar ED-R-Gebiete sind 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche aktiv – ohne NOTAM, ohne zeitliche Einschränkung. Dazu zählen ED-R 1 (Garching, rund um den Forschungsreaktor), ED-R 3 (Geesthacht/Krümmel) und ED-R 5 (Biblis). Vertikale Grenzen liegen hier typisch zwischen Boden und 1.000–3.500 ft MSL bei einem Radius von 0,6 bis 2 Nautischen Meilen. Wer über diesen Anlagen fliegt – auch wenn er sich noch „außerhalb" fühlt – sollte das genau nachmessen und nicht auf Sicht vertrauen.

Militärische Trainingsgebiete: Sektoren, Höhen, Ausnahmen

Die großen Übungsgebiete – Grafenwoehr, Hohenfels, Unterlüss, Meppen, Baumholder – haben durch die neue NfL teils komplexe Sektorstrukturen bekommen. Obere Grenzen reichen dort bis FL 430, in Einzelfällen bis FL 600. An Wochentagen sind viele davon regulär aktiv, mit der Möglichkeit zur NOTAM-Ausweitung für Wochenenden und Übungen.

Wichtig zu wissen: IFR- und VFR-Flüge können in aktiven ED-R-Gebieten zugelassen werden – sofern dort keine gefährlichen Tätigkeiten stattfinden und permanente Gegensprechbereitschaft auf der zugewiesenen Frequenz besteht. Das ist kein Freifahrtschein, aber es bedeutet: ein kurzer Anruf beim zuständigen FIS kann im Einzelfall eine Freigabe ermöglichen.

Was das für die praktische Flugplanung heißt

Die wichtigste Konsequenz ist eine, die kein erfahrener VFR-Pilot überraschen wird, aber frisch in Erinnerung gehört: AIP alleine reicht nicht. Wer nur die Karte schaut und die eingezeichneten ED-R-Grenzen als statische Aussage liest, plant an der Realität vorbei. Flexible Aktivierungen – „bei Bedarf" oder mit NOTAM-verlängerter Obergrenze – sind das Grundprinzip der neuen Struktur.

Konkret für die Vorbereitung:

  • Aktuelles NOTAM-Briefing für die gesamte Strecke plus Puffer – nicht nur den direkten Überflug, auch Ausweichrouten prüfen
  • Strecken über Norddeutschland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern besonders sorgfältig planen: hier liegen viele militärische Übungsgebiete mit komplexen Sektorstrukturen
  • Vertikale Grenzen genau lesen – manches ED-R beginnt erst ab 1.000 ft MSL, anderes geht vom Boden
  • Im Zweifel: FIS fragen, nicht raten

Einordnung ins Gesamtbild

Die Neuordnung kommt nicht im Vakuum. Sie ist Teil der umfassenderen Luftraummaßnahmen, die am 19. März 2026 in Kraft traten – darunter auch die neuen TMZ-Gebiete bei Erfurt und Leipzig. Wer sauber brieft, liest NfL 2026-1-3783 zusammen mit den TMZ-Anpassungen: zwei Seiten derselben Medaille. Mehr strukturierte Flexibilität statt starrer Dauersperren – aber eben auch mehr Eigenverantwortung für den einzelnen Piloten.

Für die lokalen ED-R-Gebiete, die squawk7000.de bereits behandelt hat – ED-R Falkenberg und ED-R Ottobeuren – ändert die NfL am prinzipiellen Charakter nichts, schärft aber den rechtlichen Rahmen nach.


Quellen: