Am 8. April 2026 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/781 verabschiedet, zwei Tage später stand sie im Amtsblatt. Für die meisten GA-Piloten klingt das erstmal nach trockenem Bürokratiestoff — aber wer gerade eine PPL-Ausbildung durchläuft, eine ATO oder DTO betreibt, oder einfach wissen will, warum plötzlich der Sim an der Flugschule ein neues Zertifikat braucht, sollte das grob auf dem Schirm haben.

Was hat sich geändert?

Die Verordnung ändert zwei bestehende Regelwerke: (EU) 1178/2011 (das ist Part-FCL — also alles rund um Pilotenlizenzen und Ausbildung) und (EU) 965/2012 (Luftfahrtbetrieb). Der Kern der Änderung betrifft Flight Simulation Training Devices, kurz FSTDs — also alles vom einfachen BITD-Instrument-Trainer bis zum vollbeweglichen Full Flight Simulator.

Das Wichtigste in einem Satz: Statt FSTDs nach starren Geräteklassen (FNPT I, FNPT II, FFS Levels A–D) zu qualifizieren, kommt ein neues System namens FSTD Capability Signature (FCS). Die Idee dahinter ist eigentlich sinnvoll: Ein Sim wird nicht mehr nach seinem Typ in eine Schublade gesteckt, sondern danach bewertet, was er wirklich kann — also welche Trainingsaufgaben er mit welcher Wiedergabetreue abbildet. Dazu gehört das Prinzip des Task-to-Tool-Matchings: Jede Trainingsaufgabe bekommt ein passendes Gerät, statt pauschal „FNPT II hat fünf Stunden Anrechnung" zu sagen.

Was ändert sich konkret für PPL-Schüler?

Erstmal: Kurzfristig wenig. Die Regelung bringt eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten — bestehende FNPT- und BITD-Geräte laufen in dieser Zeit weiter wie bisher. Was sich ändert, ist, wie Flugschulen und Behörden diese Geräte perspektivisch bewerten und einsetzen dürfen.

Für den PPL(A)-Kandidaten gilt heute schon nach Part-FCL: bis zu fünf der 45 geforderten Gesamtstunden dürfen auf einem zugelassenen FNPT I, FNPT II oder FFS absolviert werden. Beim LAPL(A) gilt die gleiche Fünf-Stunden-Grenze aus den 30 Gesamtstunden. Daran ändert die neue Verordnung nichts. Was sie ändert: Welche Geräte in Zukunft als „zugelassen" gelten, hängt davon ab, ob sie die neue FCS-Qualifizierung durchlaufen haben.

Praktisch heißt das für Flugschüler: Fragt eure Flugschule, ob ihr Sim nach der Übergangsfrist neu qualifiziert wird. Viele ältere FNPT-I-Geräte könnten dabei auf der Strecke bleiben — nicht weil sie technisch schlechter werden, sondern weil der Qualifizierungsaufwand für die Betreiber steigt.

Was müssen Flugschulen tun?

Für ATO und DTO ist die Hausaufgabe klar: Bestandsaufnahme der vorhandenen Simulationsgeräte, Klärung mit dem LBA, ob eine Neuqualifizierung nötig ist, und Blick auf die EASA-Datenbank der qualifizierten FSTDs (lisstdis.easa.europa.eu). Die EASA hat angekündigt, während der Übergangsfrist aktiv Unterstützung anzubieten — also Support-Materialien, Webinare, die üblichen Verdächtigen.

Für kleinere DTO-Schulen, die vielleicht nur einen BITD für die Instrumentengrundausbildung betreiben, könnte es eng werden: Neuzulassung kostet Zeit und Geld, und nicht alle Geräte werden wirtschaftlich sinnvoll nachqualifizierbar sein.

Mein Fazit

EU 2026/781 ist kein Erdbeben für die GA-Ausbildung — aber eine von diesen Verordnungen, die in zwei Jahren plötzlich relevant werden, wenn der Sim an der Lieblingsflugschule plötzlich keine Anerkennung mehr kriegt. Wer jetzt in der Ausbildung ist, sollte die Übergangsfrist im Blick behalten und seine Flugschule fragen, wie sie mit dem Thema umgeht. Die meisten guten ATOs haben das sicher bereits auf dem Radar.


Quellen: