Wer in Deutschland VFR fliegt, kennt die NfL dem Namen nach – aber hand aufs Herz: Wie oft habt ihr sie wirklich geprüft? Jahrelang hatte die Flugsicherung ihre Nachrichten für Luftfahrer hinter Paywalls und Printabo-Strukturen versteckt. Das ändert sich: Seit April 2026 sind alle aktuell gültigen NfL kostenlos und ohne Anmeldung über aip.dfs.de/basicAIP abrufbar.
Was die NfL eigentlich sind – und warum das wichtig ist
Die NfL ist kein NOTAM und auch keine AIP. Sie ist das offizielle Amtsblatt der deutschen Luftfahrt – herausgegeben im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Drin stecken verbindliche Regelungen, die weder in die permanente AIP übernommen wurden noch als kurzfristiger NOTAM erscheinen: neue nationale Betriebsverfahren, Übergangsregelungen, Hinweise zu Ausrüstungspflichten, geänderte Frequenzzuteilungen oder Squawk-Vorgaben für neue Verfahren.
Der entscheidende Punkt: NfL sind rechtsverbindlich. Wenn eine NfL vorschreibt, wie an einem kontrollierten Platz der Erstanruf zu erfolgen hat, oder eine neue ED-R-Struktur beschreibt, ist das keine Empfehlung – das gilt. Wer sie nicht liest, fliegt im Blindflug auf die Rechtslage.
Wo findet man die NfL jetzt?
Direkt über das bekannte AIP-Portal der DFS: aip.dfs.de/basicAIP – dieselbe Adresse, über die auch die AIP VFR zugänglich ist. Die Oberfläche lässt sich per Fähnchen unten rechts auf Englisch umschalten. Kein Login, keine Registrierung, keine Abo-Falle.
Das Archiv (außer Kraft getretene NfL) bleibt weiterhin über die bisherigen DFS-Vertriebswege zugänglich – das Portal zeigt primär die aktuell gültigen Ausgaben.
Wie die NfL ins VFR-Briefing passt
Das klassische Briefing-Dreieck sieht ungefähr so aus: NOTAM für den kurzfristigen, operationellen Stand – was ist heute gesperrt, welche Baufläche liegt auf dem Approach, welche Frequenz ist temporär geändert. AIP für die Dauerlage – Platzrunden, Mindesthöhen, Sektorenstruktur, standardisierte Verfahren. Und die NfL füllt die Lücke dazwischen: Was hat sich regulatorisch verändert, aber noch keinen Eingang in die permanente AIP gefunden?
In der Praxis bedeutet das: Nicht jede NfL ist bei jedem Flug relevant. Aber wenn neue Transponder-Verfahren für eine TMZ eingeführt werden, wenn eine EASA-Regelung in nationales Recht übergeführt wird oder wenn ein Platz seine An- und Abflugverfahren ändert, steht es zuerst in der NfL. Wer das nicht auf dem Radar hat, erfährt es spätestens im Funkverkehr – oder gar nicht.
Mein Tipp: Leg dir einen Lesezeichen-Ordner mit drei Links an: DFS AIP VFR, das DFS-Portal für NOTAMs und jetzt eben auch basicAIP für die NfL. Einmal im Monat kurz reinschauen auf neue Einträge reicht für die meisten VFR-Piloten vollkommen aus – vor einem Flug zu einem unbekannten kontrollierten Platz lohnt sich aber immer ein spezifischer Blick.
Warum das so lange gedauert hat
Privatpilot Theo Voss hatte über Jahre gerichtliche Schritte unternommen, um freien Zugang zu AIP und NfL zu erkämpfen – mit dem Argument, dass öffentlich finanzierte, rechtsverbindliche Informationen nicht hinter Bezahlschranken stecken sollten. Die DFS-Pressemitteilung nennt nun eine Weisung des Bundesverkehrsministeriums als Grundlage. Wie auch immer der Anstoß: Die meisten europäischen Länder stellen vergleichbare Informationen schon lange kostenfrei bereit. Insofern ist das ein überfälliger Schritt – aber endlich einer.
Quellen: DFS Pressemitteilung (31.03.2026) · AOPA Germany · Fliegermagazin · aip.dfs.de/basicAIP