In zwei Wochen ist es soweit: Am 9. Juli 2026 tritt die NfL 2026-1-3929 des DFS in Kraft und ersetzt eine Regelung, die aus dem Jahr 1994 stammt. Für die meisten Piloten in der GA wird sich im Alltag wenig ändern – aber es gibt ein paar Situationen, in denen du das neue Verfahren kennen solltest.
Was die neue Regel konkret besagt
Der Kern ist einfach: Du beantragst die Anlassfreigabe (Startup Clearance) erst dann, wenn du deine Triebwerke innerhalb von fünf Minuten nach Erteilung der Freigabe tatsächlich starten kannst.
Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit – und für viele GA-Maschinen ist es das auch. Wer sein Flugzeug aufgerüstet auf der Abstellfläche stehen hat und losfliegen will, beantragt die Freigabe wenn er bereit ist. Fertig. Keine Änderung.
Interessant wird es bei Verzögerungen:
- Weniger als 20 Minuten Verzögerung: Der DFS erteilt in der Regel direkt die Freigabe. Business as usual.
- 20 Minuten oder länger: ATC teilt dir mit, wann du die Anlassfreigabe starten kannst, und nennt dir die voraussichtliche Dauer der Verzögerung. Du wartest also auf das Go vom Tower – und erst dann startest du die APU oder bittest die Crew, die Checkliste zu beginnen.
Warum diese Änderung?
Die alte Regelung aus den 1990ern hat ein klassisches Problem: Piloten beantragen die Startup Clearance früh, um keine Zeit zu verlieren – dann sitzen sie aber mit laufenden Triebwerken in der Queue und warten. Das kostet Sprit, produziert unnötig CO₂ und Lärm, erhöht die Wartungsintervalle und bringt nichts außer einer warmen Kabine.
Im größeren Bild steckt dahinter die europäische A-CDM-Architektur (Airport Collaborative Decision Making), die Eurocontrol und die nationalen Flugsicherungen seit Jahren weiterentwickeln. CTOTs – Calculated Take-Off Times – werden von Eurocontrol als Netzwerkmanagement-Instrument vergeben, wenn der europäische Luftraum eng ist. Das neue DFS-Verfahren hilft dabei, CTOT-Fenster besser einzuhalten: Kein sinnloses Rollen mit heißen Triebwerken, wenn der Slot ohnehin erst in 25 Minuten kommt.
Wen betrifft das wirklich?
In der GA betrifft die Neuregelung vor allem:
- IFR-Piloten an Flughäfen mit DFS-Tower, besonders wenn CTOTs vergeben werden
- Flugzeuge mit APU (also eher Businessjets, Turboprops)
- Luftrettung und Survey-Flüge, die auf Freigaben warten
- Flüge in dichten Verkehrsphasen, wo ATC aktiv Slots managt
Wer mit einer Cessna 172 oder einem Motorsegler IFR fliegt und keine komplexen Anlassvorgänge hat, merkt davon im Alltag kaum etwas. Dennoch gilt die Regel – und bei einer Sprechfunk-Situation am Tower solltest du wissen, was “Standby for startup time” bedeutet.
So liest du die NfL selbst nach
Die NfL 2026-1-3929 ist über das DFS-Portal als Nachrichten für Luftfahrer kostenfrei abrufbar. Wer die Originalquelle lesen möchte: NfL kostenfrei online im AIP-Portal erklärt, wie du direkt zur Quelle kommst.
Passend dazu ist auch die IFR-Streckenführungs-Verordnung vom Mai 2026 interessant, die den regulatorischen Rahmen für IFR-Streckenflüge in Deutschland aktualisiert hat.
Fazit
Die NfL 2026-1-3929 ist keine große Revolution, aber eine sinnvolle Modernisierung. Das Prinzip “erst anfordern, wenn du auch bereit bist” reduziert unnötigen Lärm, Emissionen und Verschleiß – und passt besser in das europäische Slot-Management. Für IFR-Piloten in der GA gilt: Stichtag merken, NfL einmal querlesen, und bei der nächsten IFR-Abflugs den Tower nicht wundern, wenn er dir sagt “expect startup at time XX”.
