Wer beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig eine Theorieprüfung ablegen will – also für CPL, IR, CB-IR, BIR, ATPL, FI oder Prüferberechtigungen – für den gelten seit dem 1. Juli 2026 drei handfeste Verfahrensänderungen. Keine davon ist eine Revolution, aber alle drei vereinfachen oder verkürzen den Ablauf spürbar. Hier das Wichtigste im Überblick.
Pausenfaktor sinkt von 1,3 auf 1,15
Das ist die Änderung mit der praktisch größten Wirkung, wenn man viele Prüfungsarbeiten am Stück ablegt. Der Pausenfaktor bestimmt, wie viel Pufferzeit zwischen den einzelnen Prüfungseinheiten eingeplant wird. Bis Ende Juni 2026 rechnete das LBA mit 1,3 – seit dem 1. Juli liegt der Wert bei 1,15.
Die Begründung des LBA klingt pragmatisch: Die Erfahrung zeigt, dass die eingeplanten Pausenzeiten in der Praxis gar nicht genutzt werden. Bewerber verlassen das Haus in der Regel früher als geplant. Mit dem niedrigeren Faktor sinkt die kalkulierte Gesamtaufenthaltsdauer – und damit können sowohl mehr Kandidaten an einem Tag durchgeschleust werden als auch mögliche Übernachtungskosten in Braunschweig wegfallen oder sich reduzieren.
Wichtig: Die reinen Fachbearbeitungszeiten der einzelnen Prüfungsarbeiten bleiben unverändert. Es geht nur um den Puffer dazwischen. Wer also fünf oder sechs Prüfungsarbeiten an einem Tag stapelt, kann dennoch damit rechnen, mehrere Stunden früher fertig zu sein als bisher – da kommt der geänderte Faktor spürbar zum Tragen.
Die Änderung gilt für alle Prüfungsanträge, die seit dem 1. Juli 2026 beim LBA eingegangen sind. Wer seinen Antrag vorher geschickt hatte, wurde noch nach dem alten Faktor verplant.
Anrechnungsantrag fliegt raus – die Checkbox kommt
Wer aus einem anderen Land wechselt, eine bereits bestandene Prüfung aus einer früheren Lizenz einbringen will oder von einem EASA-Partnerstaat umschreibt, musste bis Juni 2026 zwei Formulare einreichen: den eigentlichen Prüfungsantrag und separat dazu den „Antrag auf Anrechnung theoretischer Kenntnisse". Seit Juli 2026 ist dieses Extra-Formular Geschichte.
Die Anrechnungsoption ist direkt in das Standard-Antragsformular integriert. Auf dem neuen Formular kann man per Ankreuzfeld angeben, welche Prüfungsarbeiten auf Basis bereits bestandener Prüfungen angerechnet werden sollen. Ein Formular weniger, eine Fehlerquelle weniger – gerade für Bewerber, die nicht in Braunschweig zu Hause sind und den Schriftverkehr aus der Ferne managen. Während die Prüfungsseite Formulare abbaut, ist auf der Lizenzseite übrigens eines dazugekommen: Seit dem 1. Juni verlangt das LBA bei der SEP-Verlängerung über den Erfahrungsweg zusätzlich die letzte abgeschlossene Flugbuchseite – was genau, steht im Beitrag zum Flugerfahrungsnachweis nach § 120 LuftPersV.
E-Mail statt Brief – auf Wunsch
Die dritte Änderung ist die kleinste, aber für alle relevant, die nicht über das Bundesportal einreichen: Wer sein Einverständnis erklärt, bekommt Ladung, Kostenbescheid und Prüfungsergebnis seither auf Wunsch per E-Mail statt per Brief zugestellt. Nett, wenn man bedenkt, wie lang der Postweg bei knappen Terminen manchmal nervt.
Wer ist hier eigentlich LBA-Kunde?
Ein kurzer Hinweis für alle, die gerade erst mit der Ausbildung anfangen: Das LBA in Braunschweig ist nicht für alle Theorieprüfungen zuständig. Wer den PPL(A), PPL(H) oder eine LAPL-Lizenz anstrebt, macht seine Theorieprüfung bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes – nicht beim LBA. Die oben beschriebenen Änderungen betreffen nur die beim LBA abgelegten EASA-FCL-Prüfungen: also CPL, IR, CB-IR, BIR, ATPL, Lehrerberechtigungen (FI, IRI, CRI) und Prüferberechtigungen.
Wer den Weg zur Instrumentenflugberechtigung oder darüber hinaus geht, wird die Neuerungen aber spätestens beim ersten IR-Prüfungsantrag zu schätzen wissen.
Weiterlesen: Die Theorieprüfung ist beim LBA derzeit die kleinere Baustelle — wo es wirklich hakt, zeigt der Beitrag zum Medical-Stau im Referat L6. Und seit dem 1. August hat die Behörde mit Alexander Schott einen neuen Präsidenten, der genau solche Verfahrensfragen aufräumen soll.
Quellen:
