Wer beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig eine Theorieprüfung ablegen will – also für CPL, IR, CB-IR, BIR, ATPL, FI oder Prüferberechtigungen – den treffen ab dem 1. Juli 2026 drei handfeste Verfahrensänderungen. Keine davon ist eine Revolution, aber alle drei vereinfachen oder verkürzen den Ablauf spürbar. Hier das Wichtigste im Überblick.

Pausenfaktor sinkt von 1,3 auf 1,15

Das ist die Änderung mit der praktisch größten Wirkung, wenn man viele Prüfungsarbeiten am Stück ablegt. Der Pausenfaktor bestimmt, wie viel Pufferzeit zwischen den einzelnen Prüfungseinheiten eingeplant wird. Bisher rechnete das LBA mit 1,3 – jetzt wird dieser Wert auf 1,15 gesenkt.

Die Begründung des LBA klingt pragmatisch: Die Erfahrung zeigt, dass die eingeplanten Pausenzeiten in der Praxis gar nicht genutzt werden. Bewerber verlassen das Haus in der Regel früher als geplant. Mit dem niedrigeren Faktor sinkt die kalkulierte Gesamtaufenthaltsdauer – und damit können sowohl mehr Kandidaten an einem Tag durchgeschleust werden als auch mögliche Übernachtungskosten in Braunschweig wegfallen oder sich reduzieren.

Wichtig: Die reinen Fachbearbeitungszeiten der einzelnen Prüfungsarbeiten bleiben unverändert. Es geht nur um den Puffer dazwischen. Wer also fünf oder sechs Prüfungsarbeiten an einem Tag stapelt, kann dennoch damit rechnen, mehrere Stunden früher fertig zu sein als bisher – da kommt der geänderte Faktor spürbar zum Tragen.

Die Änderung gilt für alle Prüfungsanträge, die ab dem 1. Juli 2026 beim LBA eingehen. Wer seinen Antrag vorher schickt, wird noch nach dem alten Faktor verplant.

Anrechnungsantrag fliegt raus – die Checkbox kommt

Wer aus einem anderen Land wechselt, eine bereits bestandene Prüfung aus einer früheren Lizenz einbringen will oder von einem EASA-Partnerstaat umschreibt, musste bislang zwei Formulare einreichen: den eigentlichen Prüfungsantrag und separat dazu den „Antrag auf Anrechnung theoretischer Kenntnisse". Ab Juli 2026 ist dieses Extra-Formular Geschichte.

Die Anrechnungsoption wird direkt in das Standard-Antragsformular integriert. Auf dem neuen Formular kann man per Ankreuzfeld angeben, welche Prüfungsarbeiten auf Basis bereits bestandener Prüfungen angerechnet werden sollen. Ein Formular weniger, eine Fehlerquelle weniger – gerade für Bewerber, die nicht in Braunschweig zu Hause sind und den Schriftverkehr aus der Ferne managen.

E-Mail statt Brief – auf Wunsch

Die dritte Änderung ist die kleinste, aber für alle relevant, die nicht über das Bundesportal einreichen: Wer sein Einverständnis erklärt, bekommt Ladung, Kostenbescheid und Prüfungsergebnis künftig per E-Mail statt per Brief zugestellt. Nett, wenn man bedenkt, wie lang der Postweg bei knappen Terminen manchmal nervt.

Wer ist hier eigentlich LBA-Kunde?

Ein kurzer Hinweis für alle, die gerade erst mit der Ausbildung anfangen: Das LBA in Braunschweig ist nicht für alle Theorieprüfungen zuständig. Wer den PPL(A), PPL(H) oder eine LAPL-Lizenz anstrebt, macht seine Theorieprüfung bei der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes – nicht beim LBA. Die oben beschriebenen Änderungen betreffen nur die beim LBA abgelegten EASA-FCL-Prüfungen: also CPL, IR, CB-IR, BIR, ATPL, Lehrerberechtigungen (FI, IRI, CRI) und Prüferberechtigungen.

Wer den Weg zur Instrumentenflugberechtigung oder darüber hinaus geht, wird die Neuerungen aber spätestens beim ersten IR-Prüfungsantrag zu schätzen wissen.


Quellen: