Am 20. März 2026 wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, einen Tag zuvor bereits wirksam: die Einundsechzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung – kurz BGBl. 2026 I Nr. 74. Federführung: das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Was auf dem Papier wie ein trockenes Bürokratie-Update wirkt, hat konkrete Auswirkungen auf den Alltag im deutschen Luftraum – auch für uns VFR-Piloten, auch wenn unser Name in der Verordnung gar nicht vorkommt.

Was die 255. DVO eigentlich regelt

Die 255. DVO ist die Grundlagennorm für IFR-Streckenführungen im kontrollierten Luftraum der Bundesrepublik. Sie legt fest, welche Routen, Meldepunkte und Reiseflughöhen für Instrumentenflüge gelten. Klingt erstmal irrelevant, wenn man VFR fliegt. Ist es aber nicht – denn IFR-Strecken sind keine abstrakten Linien auf dem Server des CFMU. Sie bestimmen, wo der IFR-Verkehr tatsächlich lang saust, und damit, was in Lufträumen der Klasse E – wo VFR und IFR ungesichert nebeneinander operieren – real passiert.

Jede Änderung der Streckenführung bedeutet: IFR-Verkehr verschiebt sich. Gebiete, die bislang ruhig waren, können plötzlich deutlich mehr Verkehr abbekommen. Typisch passiert das, wenn DCT-Strecken (Direct-To-Clearances) in neue Bereiche ausgedehnt werden oder wenn Meldepunkte verlegt werden, sodass der Standard-Routenverlauf kippt.

Was sich zum 19. März konkret geändert hat

Die DFS hat zum Stichtag ein umfangreiches Paket geschnürt, das über die reine IFR-Streckenverordnung hinausgeht. Die Änderungen, die direkt oder indirekt aus BGBl. 74 und den begleitenden NfL resultieren:

Lufträume: Rund um Frankfurt wurde ein Sektor des Luftraums C südlich auf FL85 als Untergrenze ausgedehnt – de facto mehr kontrollierter Luftraum, in dem VFR ohne Freigabe nichts verloren hat. In Memmingen wurde ein neuer Luftraum D (not CTR) eingerichtet; wer dort bislang unkoordiniert durchgeflogen ist, braucht jetzt eine Freigabe. Im Rothaargebirge sank die Untergrenze des Luftraums E auf 1.700 ft AGL ab – was klingt wie eine Kleinigkeit, in der Praxis aber bedeutet: VFR-Piloten müssen entweder tiefer raus, oder sie befinden sich plötzlich in E mit IFR-Verkehr über ihnen, der durch dieselbe Schicht kommt.

Neue Flugbeschränkungsgebiete: Eingerichtet wurden ED-R 18 (Ahaus), ED-R 19 (Gorleben), ED-R 20 (Greifswald/Lubmin), ED-R 28 (Annaburger Heide) und ED-R 29 (Schönewalde). Gleichzeitig wurde ED-R 39 (Obrigheim) aufgehoben – ein kleiner Ausgleich für die vielen neuen Restriktionen.

TMZ-Änderungen: Hier wird’s für VFR-Piloten besonders handfest. Neu eingerichtet wurden TMZ (HX) Erfurt sowie Leipzig West und Leipzig Ost. Wer durch diese Zonen will, braucht jetzt Mode-S mit Höhenmeldung plus eine arbeitende Sprechfunkanlage auf der jeweiligen Monitorfrequenz. Die TMZ Memmingen wurde dagegen aufgehoben – wahrscheinlich weil der neue Luftraum D dort dasselbe leistet. Die TMZ Paderborn wurde im Westbereich angepasst.

Der VFR-Blickwinkel

Das Muster hinter diesen Änderungen ist bekannt: Die Zahl der kontrollierten Lufträume und TMZ wächst weiter. Das ist kein neuer Trend – aber er beschleunigt sich. Wer routinemäßig im mitteldeutschen Raum oder über dem Sauerland/Rothaargebirge fliegt, sollte die aktualisierte ICAO-Karte 2026 wirklich gelesen haben, bevor er nächstes Mal losfliegt.

Ein direkter Zusammenhang besteht auch zum FMC-Probebetrieb: Die Einführung des Frequency Monitoring Codes in vier FIS-Sektoren ab April 2026 ist teilweise eine Reaktion auf genau diese Art von wachsendem VFR/IFR-Mischverkehr in Lufträumen der Klasse E. Wenn die IFR-Strecken sich verschieben und mehr Verkehr durch die E-Schicht läuft, steigt der Druck auf beide Seiten – und der FMC ist ein Werkzeug, um zumindest gegenseitiges Bewusstsein herzustellen.

Für die Streckenplanung gilt: NOTAM und AUP vor jedem Flug, Transponder rechtzeitig auf ALT, und in den neuen TMZ-Bereichen die entsprechende Monitorfrequenz aktiv halten. Das ist keine Raketenwissenschaft – aber es setzt voraus, dass man weiß, was sich geändert hat.


Quellen: