Jahrzehntelang hat das deutsche Flugplatzrecht geflickt, gestückelt und überlagert. Wer als Betreiber eines Sonderlandeplatzes wissen wollte, was eigentlich gilt, musste sich durch ein Gestrüpp aus LuftVG, Ländervorschriften und teils uralten Verwaltungsvorschriften kämpfen — und am Ende trotzdem hoffen, dass die zuständige Landesluftfahrtbehörde die Sache ähnlich sieht. Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat in seiner 1066. Sitzung die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anlage und zum Betrieb von Flugplätzen (AVV Flugplätze) beschlossen. Keine Revolution — aber das erste echte Update seit Jahrzehnten.
Warum brauchte es überhaupt eine neue Regel?
Der Hintergrund ist ein europäischer Seiteneffekt. Mit der EU-Basisverordnung 2018/1139 und der Durchführungsverordnung EU Nr. 139/2014 hat EASA die Zertifizierungspflicht für größere Flughäfen vollständig übernommen. Was gut klingt, hat eine Lücke hinterlassen: Die alten deutschen Verwaltungsvorschriften, die auf diese Flughäfen zugeschnitten waren, galten auf einmal nicht mehr — und die kleineren Plätze hingen in einem Regelwerk aus der Vordigitalisierungszeit fest, das weder ICAO-Standards noch moderne Sicherheitsanforderungen konsequent abbildete.
Die neue AVV Flugplätze schließt diese Lücke. Sie gilt für alle Plätze, die nicht unter die EASA-Zertifizierung fallen: Regionalflughäfen, Sonderlandeplätze, Landeplätze, Hubschrauberflugplätze, Segelfluggelände — und neu hinzugekommen: Vertiports für eVTOL-Betrieb. Urban Air Mobility bekommt damit zum ersten Mal einen deutschen Rechtsrahmen auf Infrastrukturebene.
Was steht drin?
Die AVV regelt vier Kernbereiche:
Infrastruktur und Layout: Einheitliche Standards für Pisten, Rollwege, Abstände und Hindernisfreiheitsflächen. Wer bisher je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen hatte, bekommt ein bundesweites Grundgerüst.
Hindernisüberwachung: Systematische Pflicht zur Überwachung des Schutzbereichs rund um den Platz — bisher oft nur auf dem Papier.
Rettung und Feuerschutz: Anforderungen, die sich stärker an der tatsächlichen Betriebsintensität orientieren als an pauschalen Kategorien.
Haftpflichtversicherung: Klare Mindestvorgaben für Betreiber — ein Bereich mit erheblichen Graubereichen in der Vergangenheit.
Auf Antrag des Bundesrates wurde der Ausschluss aus dem Anwendungsbereich für Bundeswehr und NATO außerdem auf Bundes- und Landespolizei ausgeweitet — eine praxisnahe Ergänzung, die Hubschrauberoperationen der Polizei von unnötigem Verwaltungsaufwand befreit.
Was sagt die Branche?
Thomas Mayer, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Regionalen Flugplätze (IDRF), nennt die AVV ein „Musterbeispiel gelungener Entbürokratisierung" und fordert gleichzeitig, das Regelwerk in einem fünfjährigen Zyklus zu überprüfen — damit nicht wieder Jahrzehnte vergehen bis zur nächsten Aktualisierung.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßt die Regelung, mahnt aber an, dass modernisierte Vorschriften nur dann wirklich helfen, wenn auch die dahinterliegenden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Bundesweit warten Plätze seit Jahren auf Entscheidungen über bauliche Veränderungen — nicht wegen fehlender Regeln, sondern wegen zu dünner Bearbeitung bei den Behörden.
Was ändert sich für Piloten und Vereinsflugplätze?
Direkt spürbar wird die AVV vor allem für Betreiber. Als Pilot merkt man die Änderungen eher indirekt: einheitlichere Standards, weniger Interpretationsspielraum bei Behörden — und langfristig hoffentlich mehr Planungssicherheit für Plätze, die sonst aus Kostengründen aufgeben.
Dass Vertiports jetzt einen Rahmen haben, ist ein Ausblick auf eine Zukunft, die in den nächsten Jahren konkret werden dürfte. Wer in Deutschland eine eVTOL-Infrastruktur aufbauen will, weiß jetzt, unter welchen Regeln das geschieht — auch wenn die eigentlichen Flugregeln für eVTOL noch ein anderes Kapitel sind.
Ähnliche Bewegung gibt es auf EU-Ebene: EASA hat mit dem EPAS 2026 die Vereinfachung des GA-Regelwerks als strategisches Ziel ausgerufen — die AVV Flugplätze ist das deutsche Pendant auf nationaler Ebene.
Quellen: Airliners.de – AVV Flugplätze (31. März 2026) · Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (11. Juni 2026) · Bundesrat Drucksache 214/26
