Das Medical ist für viele Privatpiloten das nervigste Kapitel der Fliegerei. Nicht wegen der Untersuchung selbst – die läuft bei einem niedergelassenen Fliegerarzt (AME) meistens zügig durch – sondern wegen dem, was danach passieren kann: die Verweisung ans Luftfahrt-Bundesamt. Und da beginnt das eigentliche Drama.

Der Engpass: Wenn der Fliegerarzt ans LBA verweist

Im deutschen GA-Alltag bekommen die meisten Piloten ihr Class-2-Tauglichkeitszeugnis direkt vom AME. Findet der Arzt aber eine Auffälligkeit – eine abweichende Sehkraft, ein Entzündungswert, eine frühere Operation – muss er den Fall an das Referat L6 des LBA in Braunschweig verweisen. Ab diesem Punkt beginnt die Warteschleife.

Rechtsanwalt Stefan Hinners, der dauerhaft zwischen zehn und fünfzehn Piloten in LBA-Tauglichkeitsfragen vertritt, beschreibt das Muster: Drei Monate passiert nichts. Dann kommt eine Anforderung für eine weitere Untersuchung. Dann noch eine. Am Ende entscheidet das LBA nach Aktenlage – und nicht selten gegen den Piloten, obwohl das zugrundeliegende medizinische Befund klinisch bedeutungslos war.

Das ist kein Einzelfall. 2023 hatte das Referat L6 laut eigener Angabe 433 Verweisungen, 672 Konsultationen, 74 Zweiüberprüfungen und 670 Änderungen von Bescheiden zu bearbeiten – also acht bis neun Vorgänge pro Tag. Im europäischen Vergleich reicht das offenbar trotzdem nicht: Andere EASA-Mitgliedstaaten mit denselben Part-MED-Regeln treffen Tauglichkeitsentscheidungen im Regelfall innerhalb von wenigen Tagen.

Runder Tisch im Februar 2026: Alle sehen das Problem

Am 9. Februar 2026 hatte Staatssekretär Stefan Schnorr vom Bundesministerium für Verkehr alle Beteiligten an einen Tisch geholt: LBA, BAF, EASA, Airlines, Fliegerarztverband, Pilotengewerkschaften, DAeC und AOPA-Germany. Das Ergebnis war ernüchternd – und gleichzeitig ehrlich.

Alle Anwesenden waren sich einig: Die Zustände sind nicht akzeptabel. Mehrmonatige Bearbeitungszeiten bei Verweisungen sind ein strukturelles Problem, das seit Jahren ignoriert wird. Besonders schmerzhaft war der Vergleich mit dem Bundesamt für Flugsicherung (BAF): Dessen Flugmedizin für Fluglotsen erledigt Verweisungen regelmäßig innerhalb von drei Arbeitstagen – maximal einer Woche. Beim LBA dauert das gleiche Verfahren für Piloten Monate.

Erschwerend kommt ein demografisches Problem hinzu: Die Zahl der aktiven Fliegerärzte ist seit den 1990er-Jahren um 50 Prozent gesunken, und knapp die Hälfte der verbliebenen AMEs ist bereits über 60 Jahre alt. Weniger Ärzte, die weite Wege bedeuten, höhere Kosten, mehr Bürokratie – ein struktureller Stress, der den Piloten-Nachwuchs langfristig abschreckt.

Neue Leitung, neue Hoffnung?

Seit dem 16. Januar 2026 leitet Patrick Meinecke das Referat L6. Der Jurist, der zuvor in der LBA-Abteilung L4 als Grundsatzreferent tätig war, ist kein Arzt – was zunächst überraschen mag, aber administrativ durchaus Sinn ergibt: Die Probleme im Referat sind organisatorischer, nicht medizinischer Natur.

Gleichzeitig hat das Bundesministerium die Unternehmensberatung PwC mit einer Aufgaben- und Strukturanalyse des gesamten LBA beauftragt. Arbeitsprogramm für 2026: Messbare Kennzahlen (KPIs) einführen, Verweisungen konsequent auf den konkreten medizinischen Anlass beschränken, mehr externe Honorarkräfte einsetzen, Checklisten und Flow-Charts nach internationalem Vorbild einführen. Eine nicht-öffentliche Hotline für Fliegerärzte ist ebenfalls im Gespräch.

Klingt gut. Ob die Maßnahmen wirken, wird man in sechs bis zwölf Monaten sehen.

Was Piloten jetzt tun können

Bis das System sich tatsächlich bessert, gibt es ein paar praktische Stellschrauben:

Früh verlängern. Das Tauglichkeitszeugnis nicht erst kurz vor Ablauf erneuern, sondern mit deutlichem Puffer. Eine Verweisung ohne Zeitdruck ist deutlich stressfreier als eine unter Lizenz-Fristenangst.

Den AME vollständig informieren. Wer beim Fliegerarzt Vorerkrankungen oder frühere Befunde verschweigt und das LBA das später herausfindet, riskiert weit schlimmere Konsequenzen als eine geordnete Verweisung. Besser offen reden und gemeinsam klären, ob ein Fall überhaupt verweisungspflichtig ist.

Drei-Monats-Frist kennen. Von Gesetzes wegen müsste das LBA eine Verwaltungsentscheidung spätestens nach drei Monaten treffen. Wer nach drei Monaten keine Reaktion hat, kann dies schriftlich anmahnen – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung. Das erhöht den Druck, ohne die Akte zu gefährden.

LAPL als Alternative prüfen. Wer keine Passagiere gegen Entgelt befördert und ausschließlich VFR im MTOW-Segment bis 2.000 kg fliegt, kann statt Class 2 das LAPL-Medical wählen. Dieses lässt sich unter bestimmten Bedingungen auch durch einen normalen Hausarzt ausstellen – was den AME-Engpass zumindest teilweise umgeht.


Der LBA-Medical-Stau ist kein neues Thema – er beschäftigt die GA seit Jahren. Was 2026 neu ist: Das Problem wird von Behörde und Ministerium nicht mehr geleugnet. Ob der Runde Tisch und die strukturellen Reformen tatsächlich zu spürbaren Verbesserungen führen, bleibt abzuwarten. Wer in der Zwischenzeit in die Mühlen des Referat L6 gerät, sollte die eigenen Rechte kennen – und früh genug handeln.

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Quellen: AOPA-Germany: Runder Tisch Flugmedizin (11.02.2026) · fliegermagazin: Rechtsanwalt Stefan Hinners gibt Tipps (26.01.2024) · aerokurier: Neue Leitung für Referat L6 · LBA Flugmedizin