Ab dem 6. August 2026 gelten in den Kontrollzonen von 15 Flugplätzen mit DFS Aviation Services-Flugsicherung neue Regeln für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen. Die Allgemeinverfügung (NfL 2026-1-3981) ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 2022 und führt ein klar gegliedertes Vier-Zonen-Modell ein. Für Drohnenbetreiber bringt das mehr Flexibilität – für uns VFR-Piloten bedeutet es: mehr unbemannte Verkehr im geteilten Luftraum, allerdings mit klarerem Rahmen als bisher.
Das Vier-Zonen-Modell im Überblick
Die betroffenen Kontrollzonen werden künftig in vier konzentrische Bereiche um den Flughafenbezugspunkt gegliedert:
Zone 1 (Innenbereich der CTR) bleibt unverändert: Hier braucht jede Drohne weiterhin eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe, egal auf welcher Höhe. Das ist die Zone, in der auch wir uns auf Anflug oder beim Abflug bewegen – und sie bleibt damit grundsätzlich streng kontrolliert.
Zone 2 und 3 sind 4-km- bzw. 6-km-Kreise um den Flugplatzbezugspunkt. In diesen Bereichen ist unter bestimmten Bedingungen eine allgemeine Flugverkehrskontrollfreigabe möglich – Flüge bis 25 m (Zone 2) bzw. bis 45 m (Zone 3) Höhe können damit ohne vorherige Einzelfreigabe stattfinden, sofern die Voraussetzungen der Allgemeinverfügung erfüllt sind.
Zone 4 geht noch weiter raus und erlaubt Drohnenflüge bis 100 m über Flugplatzhöhe bzw. 50 m über Grund, jeweils der höhere Wert. Hier ist man schon deutlich weiter vom Platz entfernt, aber noch innerhalb der CTR.
Dazu kommt eine Sonderregelung für hindernisnahe Flüge: In einem Korridor von 30 m seitlich und 15 m vertikal um ein Bauwerk können diese Höhengrenzen überschritten werden – relevant für Inspektionsdrohnen an Masten, Türmen oder Gebäuden.
Betroffen sind unter anderem die Kontrollzonen von Braunschweig, Dortmund, Friedrichshafen, Karlsruhe/Baden-Baden, Lahr, Memmingen, Mönchengladbach, Niederrhein und Paderborn – insgesamt 15 Flugplätze mit DAS-Flugplatzkontrolle.
Was das für uns VFR-Piloten bedeutet
Ehrlich gesagt ist die Einschätzung zweigespalten.
Die schlechte Nachricht zuerst: In den Außenbereichen der CTR (Zonen 2–4) wird es mehr Drohnenverkehr geben, der ohne vorherige Einzelfreigabe unterwegs ist. Wer in einer CTR landet oder startet, befliegt oft genau diese Bereiche – die Endanflugstrecke kann gut durch Zone 3 verlaufen, der Abflug nach Westen durch Zone 4. Drohnen sind auf Sichtdistanz kaum zu sehen, tauchen selten auf dem FLARM-Display auf und kommunizieren nicht per Funk.
Die gute Nachricht: Klare Höhengrenzen sind besser als diffuse Einzelgenehmigungen, die niemand nachvollziehen kann. Das neue Modell bringt Struktur in etwas, das bisher wenig transparent war. Die erlaubten Höhen in den Außenzonen liegen weit unterhalb typischer Platzrundenhöhen (meist 1000 ft AGL ≈ 300 m). Wer einen sauberen Anflug mit korrekt geflogener Gleitbahn macht, bewegt sich in aller Regel deutlich über den Drohnen-Obergrenzen.
Trotzdem gilt: Der NOTAM-Check vor dem Flug bleibt zwingend. Temporäre Flugbeschränkungen, die Drohnenbetrieb in einer Zone einschränken oder erweitern, erscheinen dort. Und im Kontrollzonen-Funk kann man zumindest nachfragen, ob bekannte Drohnenaktivität in der Platzrunde läuft – die Towerlotsen wissen es manchmal, manchmal nicht.
Für den Gesamtüberblick, wie Luftraumklassen und CTR-Struktur im deutschen Luftraumsystem zusammenhängen, lohnt sich der Grundlagenartikel. Wer in RMZ oder TMZ unterwegs ist, sollte zudem unseren RMZ/TMZ-Artikel im Hinterkopf haben – dort gelten andere Regeln.
Fazit
Das neue Vier-Zonen-Modell ist ein pragmatischer Schritt: mehr Planbarkeit für professionelle Drohnenbetreiber, klarere Struktur für alle. Für bemannten VFR-Betrieb bedeutet es kurzfristig mehr Aufmerksamkeit im äußeren CTR-Bereich – langfristig aber vielleicht tatsächlich weniger Überraschungen als im alten, intransparenten Einzelgenehmigungssystem.
Die offizielle Allgemeinverfügung ist über das AIS-Portal der DFS einsehbar.
Quellen: DFS Aviation Services – Kurzinfo neue UAS-Verfahren · ProFlyCenter – NfL 2026-1-3981 · drohnen.de – Neue DFS-Regeln erklärt · BVCP – Neue Regelungen Kontrollzonen
