Seit Ende 2017 war klar, dass es kommt – seit Januar 2019 ist es Realität: Die neuen Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF-UL) für Dreiachser-ULs und Tragschrauber sind in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht. Damit können DULV und DAeC Neumuster mit bis zu 600 Kilogramm maximaler Abflugmasse (MTOW) zertifizieren und bestehende Typen auflasten. Was das für dich als UL-Halter oder Kaufinteressenten konkret bedeutet – das schauen wir uns hier durch.

Wie es dazu kam

Der Weg war lang und mühsam. Nach dem Entscheid des EU-Parlaments Ende 2017 hatte jedes EU-Mitgliedsland die Wahl: opt-in oder weiter bei 472,5 kg (450 kg plus 22,5 kg Rettungssystem) bleiben. Deutschland hat sich – wenig überraschend – für den Opt-in entschieden. Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrsministerium, DULV und DAeC zogen dabei von Anfang an an einem Strang. Die Grundlage: Artikel I der EASA Basic Regulation von August 2018 ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, ULs unter nationaler Aufsicht zu halten – und dabei das Gewichtslimit national hochzusetzen.

Was sich technisch ändert

Die neuen LTF-UL sind keine kosmetische Anpassung. Wer auf 600 kg MTOW zertifizieren will, muss diese Eckdaten erfüllen:

  • Vso (Überziehgeschwindigkeit): maximal 83 km/h (statt bisher 65 km/h). Das klingt zunächst strenger – ist aber dem höheren Gewicht geschuldet und soll überzogene Langsamflugmanöver verhindern.
  • Startstrecke über 15-m-Hindernis: maximal 400 Meter (statt 300 m).
  • Leermasse: maximal 365 kg für 600-kg-Muster (bei 450-kg-ULs waren es 298 kg).
  • Mindest-Zuladung: 200 kg für Besatzung plus Kraftstoff für eine Stunde Flug.
  • Lärmvorschriften: künftig wie bei Motorflugzeugen – gewichtsabhängige ICAO-Werte statt des bisherigen pauschalen UL-Lärmlimits.

Kein Rettungsgeräte-Bonus mehr bei 600 kg – der war bisher nur für Muster bis 450 kg anwendbar.

Welche Muster sind schon zugelassen?

Den Anfang machte auf der AERO 2019 die Pipistrel Virus SW 600 D – erstes 600-kg-UL überhaupt, zertifiziert durch den DULV. Nur Monate später folgte die VL3 Evolution von JMB Aircraft als erste DAeC-Zulassung. Seitdem hat sich die Liste deutlich verlängert: Breezer B400-6, Blackwing BW600, Aerospool Dynamic WT-9 600, Tecnam Sierra, Evektor Harmony und weitere Typen haben die Musterzulassung erhalten oder sind dabei.

Für Bestandsmuster gilt: Die Hersteller müssen die Auflastung einzeln beim DULV oder DAeC beantragen. Bei der VL3 etwa können alle Exemplare ab Baunummer 100 auf 600 kg aufgelastet werden – jeweils mit neuer technischer Mitteilung und aktualisierter Musterzulassung. Das kostet Zeit und Geld; wieviel genau, hängt vom Typ und vom Aufwand des Musterbetreibers ab.

Übrigens: Wer in der UL-Szene aktiv ist, trifft viele der neuen 600-kg-Muster auch auf Fly-Ins wie dem DOLKOSH in Kaltensundheim – der ideale Ort, Cockpit-Eindrücke aus erster Hand zu bekommen.

Der Haken: Auslandsflüge

Und hier wird’s heiß – im wörtlichen Sinne für alle, die mit dem neuen 600-kg-UL in den Urlaub nach Skandinavien wollen. Dänemark hat den Opt-in nicht umgesetzt. ULs über 475 kg MTOW dürfen nicht ohne Weiteres ins dänische Luftraum einflucken. Seit Mitte 2023 erteilt zwar die dänische Luftfahrtbehörde (Trafikstyrelsen) Einzelgenehmigungen – aber seit Mitte 2024 kostet jede Genehmigung rund 170 Euro und muss vorab per E-Mail beantragt werden.

Ähnliches gilt für andere Länder, die den Opt-in ebenfalls nicht gemacht haben oder deren UL-Verbände die 600-kg-Klasse nicht anerkannt haben. Vor jedem Auslandsflug gilt deshalb: Beim jeweiligen nationalen UL-Verband oder der Luftfahrtbehörde des Ziellandes nachhaken, ob und wie 600-kg-ULs einreisen dürfen.

UL oder doch Echo-Klasse?

Die 600-kg-Auflastung verkleinert die Lücke zur Echo-Klasse (bis 750 kg) spürbar – aber schließt sie nicht. Wer regelmäßig Auslandsflüge plant, einen Flugschein auf breiterer Basis anstrebt oder in TMZ-Bereichen öfter unterwegs ist, sollte die Vor- und Nachteile beider Klassen ernsthaft durchrechnen. Für viele UL-Flieger ist die zusätzliche Zuladung – endlich Volltank plus zwei normale Erwachsene ohne Abspecken – aber Argument genug.


Quellen: aerokurier.de (UL-Auflastung 2018/2019), AOPA Germany (Dänemark-Einflugbedingungen 2023/2024), Trafikstyrelsen Dänemark, DAeC Luftsportgeräte-Büro, DULV