Jahrzehntelang war der Sprung nach Dänemark der unkomplizierteste Auslandsflug, den man von Norddeutschland aus machen konnte. Zwischen einer Handvoll grenznaher Plätze galt der „kleine Grenzverkehr": kein Flugplan, obwohl man eine Staatsgrenze überflog — die Betriebsleiter telefonierten das unter sich aus. Das ist vorbei, und zwar so leise, dass es monatelang kaum jemandem aufgefallen ist. In den Enroute-Teilen beider AIPs stehen die Änderungen schon eine Weile.
Was übrig ist
Die deutsche ENR 1-53 lässt genau eine Verbindung stehen: VFR zwischen Sunrise und Sunset von Sønderborg (EKSB) nach Heide-Büsum, Kiel, Flensburg, Sylt, Wyk, Rendsburg, Leck, Husum oder St. Michaelisdonn — und zurück. Sonst nichts. Tønder, Ærø, die ganze dänische Südsee: Flugplan Pflicht.
Und die Ausnahme hat eine Bedingung, die man leicht überliest: Der Betriebsleiter am Startplatz nimmt die Daten auf und leitet sie weiter. Wo keiner da ist, funktioniert das Verfahren nicht. Beim Fliegen ohne Flugleiter greift die Regelung also von vornherein nicht — zwei Entwicklungen, die gegeneinander laufen. Wer an einem FoF-Platz startet, gibt einen Flugplan auf, Punkt.
Der Flugplan ist das kleinste Problem
Ehrlich gesagt: Die Aufregung über die Flugplanpflicht ist die am wenigsten interessante Hälfte der Geschichte. Ein VFR-Flugplan ist heute in SkyDemon, ForeFlight oder Garmin Pilot in zwei Minuten draußen. Die zwei Dinge, bei denen man sich wirklich in die Nesseln setzt, sind die Ankunftszeit und das Closing: Wer nach der Landung den Flugplan nicht schließt, löst die Alarmphase aus — und dann sucht jemand ein Flugzeug, das längst am Abstellplatz steht.
Der eigentliche Stolperdraht liegt woanders, nämlich in Sønderborg selbst. Ein Blick ins AIP Denmark, AD 2 – EKSB:
- Zoll und Einwanderung: Der Platz ist offen für Verkehr aus allen Staaten, Zollabfertigung zu den Öffnungszeiten — aber mit einer Stunde Vorankündigung („PN 1 HR"). Flugplan oder nicht: Das Telefonat fällt nicht weg.
- Öffnungszeiten: werktags 0600–2145 UTC, samstags 0630–1600 — sonntags erst ab 1400 UTC. Der klassische Sonntagsausflug zum Frühstück geht dort nicht. Außerhalb: PPR, spätestens eine Stunde vor Schließung.
- Sprit: nur Jet A-1. Kein AVGAS. Und Jet A-1 nur gegen Vertrag oder Carnet — Karte und Bargeld werden nicht akzeptiert. Für die Kolbenfraktion heißt das: vollgetankt hin und zurück.
- Luftraum: SØNDERBORG FIZ/RMZ, Klasse G, GND bis 3500 ft MSL, AFIS auf 126,405 — eine Radio Mandatory Zone, Hörbereitschaft und Meldung sind Pflicht.
- UL: PPR von Freitag 1900 bis Montag 0700 Ortszeit und täglich zwischen 1900 und 0700.
Und die 600-Kilo-ULs?
Hier hat sich seit der Hiobsbotschaft von 2023 etwas bewegt — wenn auch nicht viel. Damals verweigerte Dänemark ULs über 475 kg die Einflugbewilligung komplett. Heute prüft die dänische Luftfahrt- und Eisenbahnbehörde Anträge für ULs unter 600 kg nach § 25 Abs. 3 des dänischen Luftfahrtgesetzes und kann sie erteilen. Die Bewilligung kostet 500 DKK (auch bei Ablehnung), gilt persönlich für genau diesen Piloten und genau dieses Flugzeug, für maximal 90 Tage insgesamt, und alle Unterlagen müssen auf Englisch eingereicht werden — Lizenz, Medical, Funkzeugnis mit Sprachnachweis, Zulassung, Lufttüchtigkeit, Versicherung nach (EG) 785/2004, Lärmzeugnis. Zusätzlich gilt: Die erste Landung in Dänemark muss auf einem internationalen Flugplatz erfolgen. Sønderborg ist einer. Details zum deutschen Stand stehen im Beitrag zur UL-Auflastung auf 600 kg.
Nach Norden enger, nach Süden weiter
Interessant ist die Gegenbewegung: Dänemark zieht seine Ausnahme vom Flugplanzwang zusammen, während die Schweiz gerade die Zollflugplatzpflicht zu kippen versucht — mit dem Unterschied, dass dort noch nichts gilt. Hier gilt es schon. In beiden Fällen lohnt der Blick in die Checkliste zur VFR-Flugvorbereitung, und die AIP-Teile holt man sich kostenlos über das Online-AIP-Portal der DFS.
Dänemark bleibt trotzdem eines der dankbarsten Reiseziele, die man mit einem VFR-Flugzeug erreichen kann. Nur eben mit einem Formular mehr.
Quellen: fliegermagazin: „Dänemark ohne Flugplan – das ist vorbei!", 07.06.2026 · PILOT-HUB: „Grenzüberflug nach Dänemark: Flugplanpflicht für viele beliebte Ziele eingeführt", 22.06.2026 · AIP Denmark, AD 2 – EKSB Sønderborg (AIRAC AMDT 02/26) · Danish Civil Aviation and Railway Authority: Flight Operations, Stand 25.05.2026 · fliegermagazin: „600-Kilo-ULs dürfen nicht mehr nach Dänemark", 23.06.2023 · AIP VFR ENR 1-53 über das DFS-AIS-Portal
Stand: 10. September 2026. Behördliche Gebühren und Öffnungszeiten ändern sich — vor dem Flug selbst nachsehen.
