Am Samstagvormittag des 29. August verschaffte sich ein 24-Jähriger Zugang zum ungarischen Flugplatz Kalocsa-Foktő und nahm eine dort abgestellte Cessna 172 in Betrieb. Die Verzurrseile hielten das nicht auf — sie rissen beim Losrollen. Das ungarische Verteidigungsministerium meldete um 10:02 Uhr Ortszeit, die Radare hätten das Flugzeug unmittelbar nach dem Abheben erfasst, die Alarmrotte sei gestartet. Zwei Gripen waren in der Luft, bevor irgendjemand wusste, wer da fliegt.
Es endete nach wenigen Minuten in einem Sonnenblumenfeld bei Gerjen. Die Gripen fanden die beschädigte Maschine und kreisten darüber, bis Rettungshubschrauber und Bodenkräfte da waren. Der Pilot lief benommen auf der Landstraße 512, stieg bei einem hilfsbereiten Autofahrer ein und versuchte, dessen Wagen wegzufahren — kurz darauf war er festgenommen. Alkoholisiert. Ob er überhaupt eine Lizenz hat, war zunächst offen.
Was belegt ist — und was die Überschriften daraus gemacht haben
Fast alle Meldungen führen den Fall als Flug „ins Sperrgebiet" des Kernkraftwerks Paks. Das steht so weder in der Mitteilung des Verteidigungsministeriums noch in der der Polizei. Belegt ist die Flugrichtung, nicht der Einflug. Das Gebiet selbst ist real genug: LHP1 Paks ist im ungarischen AIP ein Prohibited Area, drei Kilometer Radius, GND bis FL195, rund um die Uhr aktiv. Aber ein Kreis von drei Kilometern ist klein, und die Cessna ging vorher nieder. „Flog in Richtung" und „drang ein" sind zwei verschiedene Aussagen — der Unterschied zählt, sobald der Fall als Argument in einer Regulierungsdebatte auftaucht.
Die Frage, die man sich am eigenen Platz stellen sollte
Der interessantere Teil ist der unspektakuläre: Ein Betrunkener konnte einfach hingehen und losrollen. Das Verzurren war das einzige Hindernis, und es hat nicht gehalten. Wer ehrlich ist, kennt genug deutsche Plätze, an denen das genauso liefe — Schlüssel im Flugzeug oder im unverschlossenen Schrank, offener Hangar, keine Schranke. Auf Plätzen ohne Flugleiter fällt zudem der Nebeneffekt weg, dass überhaupt jemand hinschaut.
Das ist keine Aufforderung zur Panik, sondern zu drei nüchternen Handgriffen: Schlüsselregime klären (wer hat, wo liegt, wer merkt es), Prop-Lock oder Ruderklemme mit Schloss statt nur Seil, und einmal mit dem Versicherer sprechen. Kasko bei Diebstahl und Haftpflicht bei unbefugter Nutzung sind zwei verschiedene Fragen, und die Antwort steht in der Police, nicht im Vereinsgefühl.
Und wenn das in Deutschland passiert?
Flugbeschränkungsgebiete um Kernkraftwerke, Truppenübungsplätze und das Berliner Regierungsviertel stehen in der ICAO-Karte und im AIP — der aktuelle Stand ist Pflichtlektüre, ED-R werden eingerichtet und wieder aufgehoben (siehe die Neuordnung 2026). Der Einflug ist dabei keine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 62 LuftVG eine Straftat: bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, fahrlässig bis sechs Monate oder 180 Tagessätze. Dazu die Kosten des Polizeihubschraubers, der einen rausbegleitet — und ein Eintrag, der bei der nächsten Zuverlässigkeitsprüfung garantiert auftaucht.
Die Alarmrotte selbst ist Alltag: Zwei Eurofighter-Paare in Neuburg und Wittmund, startklar binnen 15 Minuten, ein bis zwei Einsätze im Monat, meist wegen abgerissenem Funkkontakt. Was dann passiert — Wackeln mit den Flächen, 121,5 MHz, folgen — gehört ins gleiche Kapitel wie der Funkausfall. Wer das kalt kann, hat den Rest des Tages weniger Ärger.
Der Fall wird in den nächsten Wochen sicher als Argument für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten zitiert werden. Nur: Ob der Mann überhaupt Pilot war, ist bis heute offen. Eine Überprüfung von Lizenzinhabern hätte hier nichts verhindert. Ein besseres Schloss schon.
Quellen: fliegermagazin: Gestohlene Cessna nähert sich AKW Paks · AeroTime: Stolen Cessna nears nuclear plant · Honvédelem.hu: Furcsa riasztás · Police.hu: Váratlan szombat reggel · HungaroControl AIP ENR 5.1 (LHP1 Paks) · fliegermagazin: Recht — Flugbeschränkungsgebiete · Bundeswehr: Air Policing
