Update (3. Oktober 2026): Keine Schlussabstimmung in der Herbstsession. Die LFG-Revision war nicht unter den 17 Vorlagen, die das Parlament am 2. Oktober in den Schlussabstimmungen verabschiedet hat — die Differenzbereinigung im Nationalrat ist in der am 2. Oktober zu Ende gegangenen Herbstsession nicht mehr erfolgt. Das Geschäft geht damit frühestens in der Wintersession (Dezember) weiter. Geltendes Recht ist weiterhin nichts davon: Zollflugplatzpflicht und BAZL-Einflugbewilligung für ULs bestehen unverändert. (Update vom 17. September: Der Ständerat hatte die Vorlage am 16. September in der Gesamtabstimmung mit 37 zu 4 Stimmen angenommen — Details im Abschnitt unten.)

Wer im Frühjahr die Schlagzeilen gelesen hat, konnte den Eindruck bekommen, die Sache sei durch: „Schweiz beendet Zollflugplatzpflicht und Beschränkungen für UL" titelte das fliegermagazin Anfang April. Klingt gut. Ist aber, ein halbes Jahr später, immer noch keine geltende Regel — und ein Teil davon steht inzwischen wieder auf der Kippe. Wer in den nächsten Wochen Richtung Süden fliegt, sollte den Stand kennen.

Was der Nationalrat beschlossen hat

Am 18. Juni 2026 hat der Schweizer Nationalrat die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) in der Gesamtabstimmung mit 130 zu 60 Stimmen angenommen. Für uns stecken darin drei Punkte:

Erstens die Aufhebung von Artikel 9 LFG — dem Zollflugplatzzwang. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat signalisiert, dass grenzüberschreitende Flüge künftig wie der grenzüberschreitende Straßenverkehr behandelt werden sollen. Im Klartext: direkt ans Ziel statt Pflichtzwischenstopp.

Zweitens ein neuer Absatz in Artikel 51, der Luftsportgeräte bis 600 kg MTOM grundsätzlich zulassen sollte — die Schweiz hat für diese Kategorie bis heute schlicht keine gesetzliche Grundlage.

Drittens ein Minderheitsantrag von Nationalrat und AeCS-Zentralpräsident Matthias Samuel Jauslin zu Artikel 36, der nicht nur die Landesflughäfen, sondern auch kleinere Flugfelder im Sachplan besser schützt.

Und was die Ständeratskommission daraus gemacht hat

Hier wird es interessant, und hier hört die Berichterstattung meistens auf. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hat die Vorlage am 14. August 2026 beraten und dabei mehrere Differenzen geschaffen:

  • Den 600-kg-Absatz (Art. 51 Abs. 2bis) will sie mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung streichen — also auf Vorschriften für Luftfahrzeuge bis 600 kg verzichten.
  • Beim Jauslin-Punkt zu Artikel 36 will sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zurück zum Bundesratsentwurf: im Sachplan nur noch die Zahl der Flugplätze festlegen, nicht deren Funktion.

Zwei der drei GA-Erfolge stehen damit wieder zur Disposition. Zur Aufhebung von Artikel 9 äußert sich die Kommission in ihrer Mitteilung dagegen nicht als Differenz — nach heutigem Stand bleibt der Zollflugplatzzwang also gestrichen. In der Gesamtabstimmung nahm die KVF-S die Vorlage mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung an.

Der Ständerat hat entschieden — und eine neue Differenz draufgelegt

Am 16. September 2026 hat der Ständerat die Vorlage beraten und in der Gesamtabstimmung mit 37 zu 4 Stimmen angenommen. Die Plenardebatte drehte sich dabei fast ausschließlich um Punkte jenseits der Leichtaviatik:

  • Inlandflüge durch ausländische Airlines: Auf Antrag seiner Kommission ergänzte der Rat Artikel 32 — Fluggesellschaften mit Sitz in EU oder EFTA sollen künftig „in Ausnahmefällen" Schweizer Inlandstrecken bedienen dürfen (angenommen mit 28 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Gedacht ist das für Strecken wie Genf–Lugano, die kein Schweizer Anbieter bedienen will. Das ist eine neue Differenz, über die der Nationalrat noch entscheiden muss.
  • Schutz des Flugpersonals: Wer Crews mit Gewalt oder Drohungen an der Arbeit hindert, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen, bei Gefährdung des Luftfahrzeugs oder von Menschen bis zu fünf — dieser Minderheitsantrag kam gegen die Kommissionsmehrheit durch. Ein zweiter Minderheitsantrag zu strengeren Dienst- und Ruhezeiten scheiterte mit 28 zu 11 Stimmen.
  • Betriebszeiten Zürich und Genf: Hier sind sich beide Räte einig — die gesetzliche Absicherung ist unter Dach.

Und die drei GA-Punkte? Beim 600-kg-Absatz ist die Lage inzwischen belegt — und schlecht: Der Ständerat hat die vom Nationalrat beschlossene Zulassung von Ultraleichtflugzeugen bis 600 kg abgelehnt und den Absatz gestrichen, wie das Schweizer Fachmagazin Cockpit berichtet. Anders als zunächst aus den Agenturmeldungen zu schließen war, gab es dazu sogar eine Debatte im Plenum — genützt hat sie nichts, der Rat folgte seiner Kommission. Ob die 600-kg-Frage stattdessen auf Verordnungsstufe gelöst wird, wie es die Kommission in den Raum gestellt hatte, ist offen. Bei Artikel 36 erwähnen weder Agenturen noch Fachpresse einen Widerspruch — mutmaßlich ist das Plenum auch hier der Kommission gefolgt (zurück zum Bundesratsentwurf); schwarz auf weiß steht das erst im Amtlichen Bulletin, wir prüfen es spätestens mit der Differenzbereinigung nach (die nun erst in der Wintersession ansteht). Die Aufhebung des Zollflugplatzzwangs (Art. 9) war ohnehin nie eine Differenz und bleibt auf Kurs.

Wie es weitergeht: Die Vorlage liegt wieder beim Nationalrat. Die Hoffnung, die Differenzen noch in der Herbstsession auszuräumen, hat sich zerschlagen — am 2. Oktober endete die Session ohne Schlussabstimmung zur LFG-Revision; unter den 17 verabschiedeten Vorlagen war sie nicht. Die Differenzbereinigung dürfte damit in der Wintersession (ab Anfang Dezember) anstehen; erst nach der Schlussabstimmung läuft die Referendumsfrist.

Was heute gilt — und das ist der Punkt

Nichts davon ist Recht. Für den Flug in die Schweiz heißt das unverändert:

  • Zollflugplatzpflicht bei der Einreise. Erster Landeort muss ein Zollflugplatz sein.
  • Ausländische ULs brauchen eine Einflugbewilligung des BAZL. Sie kostet 260 Franken, gilt für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr, muss spätestens zehn Werktage vor dem Flug beantragt werden, und das Muster muss auf der BAZL-Liste stehen (Zulassung nach LTF-UL oder BCAR Section S).

Und obwohl der Ständerat inzwischen zugestimmt hat: Es folgen noch Differenzbereinigung, Schlussabstimmung, Referendumsfrist und die Revision der Ausführungserlasse. Der AeCS hat auf Nachfrage in seinem eigenen Kommentarbereich genau das gesagt — die Einflugbewilligung ist „vorderhand weiterhin zu bezahlen". Für diese Saison ist die Sache erledigt, für 2027 ist sie offen.

Interessant ist die Gegenbewegung: Während die Schweiz Hürden abbaut, zieht Dänemark seine Ausnahme vom Flugplanzwang gerade zusammen. Nach Süden wird es leichter, nach Norden schwerer — beides ist Grund genug, die Checkliste zur VFR-Flugvorbereitung vor dem nächsten Auslandsflug noch mal durchzugehen. Wer sich fragt, wie ernst Zollformalitäten im Ausland genommen werden: die beschlagnahmten Privatflugzeuge in Italien sind die unangenehme Antwort. Und zur 600-kg-Frage aus deutscher Sicht steht der Stand in unserem Beitrag zur UL-Auflastung auf 600 kg.


Quellen: Curia Vista 25.086 „Luftfahrtgesetz. Änderung", Beratungsstand inkl. KVF-S-Medienmitteilung vom 14.08.2026 · AWP/cash.ch: „Ausländische Fluggesellschaften sollen Strecke Genf-Lugano bedienen", 16.09.2026 · swisstxt/zentralplus: „SR für Änderung im Luftfahrtgesetz", 16.09.2026 · Aero-Club der Schweiz: „UL-Beschränkungen und Zollflugplatzzwang sollen aufgehoben werden", 25.03.2026 · flieger.news: „Revision des Luftfahrtgesetzes", 09.07.2026 · fliegermagazin: „Schweiz beendet Zollflugplatzpflicht und Beschränkungen für UL", 02.04.2026 · BAZL: Ultraleichtflugzeuge, die berechtigt sind, in der Schweiz zu fliegen · Cockpit: „Bund will fortschrittliche UL-Flugzeuge bis 600 kg nicht zulassen", September 2026 · Parlament: Herbstsession 2026 · SRF: Räte beenden die Herbstsession (Schlussabstimmungen), 02.10.2026 · proudmag/Keystone-SDA: Parlament verabschiedet während Herbstsession 2026 17 Vorlagen, 02.10.2026

Stand: 3. Oktober 2026. Der Ständerat hat am 16. September entschieden (siehe oben, 600-kg-Streichung per Fachpresse belegt); die Herbstsession endete am 2. Oktober ohne Schlussabstimmung zur LFG-Revision — die Differenzbereinigung im Nationalrat steht weiter aus, wir tragen das Endergebnis nach.