Wer im Frühjahr die Schlagzeilen gelesen hat, konnte den Eindruck bekommen, die Sache sei durch: „Schweiz beendet Zollflugplatzpflicht und Beschränkungen für UL" titelte das fliegermagazin Anfang April. Klingt gut. Ist aber, ein halbes Jahr später, immer noch keine geltende Regel — und ein Teil davon steht inzwischen wieder auf der Kippe. Wer in den nächsten Wochen Richtung Süden fliegt, sollte den Stand kennen.

Was der Nationalrat beschlossen hat

Am 18. Juni 2026 hat der Schweizer Nationalrat die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) in der Gesamtabstimmung mit 130 zu 60 Stimmen angenommen. Für uns stecken darin drei Punkte:

Erstens die Aufhebung von Artikel 9 LFG — dem Zollflugplatzzwang. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat signalisiert, dass grenzüberschreitende Flüge künftig wie der grenzüberschreitende Straßenverkehr behandelt werden sollen. Im Klartext: direkt ans Ziel statt Pflichtzwischenstopp.

Zweitens ein neuer Absatz in Artikel 51, der Luftsportgeräte bis 600 kg MTOM grundsätzlich zulassen sollte — die Schweiz hat für diese Kategorie bis heute schlicht keine gesetzliche Grundlage.

Drittens ein Minderheitsantrag von Nationalrat und AeCS-Zentralpräsident Matthias Samuel Jauslin zu Artikel 36, der nicht nur die Landesflughäfen, sondern auch kleinere Flugfelder im Sachplan besser schützt.

Und was die Ständeratskommission daraus gemacht hat

Hier wird es interessant, und hier hört die Berichterstattung meistens auf. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hat die Vorlage am 14. August 2026 beraten und dabei mehrere Differenzen geschaffen:

  • Den 600-kg-Absatz (Art. 51 Abs. 2bis) will sie mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung streichen — also auf Vorschriften für Luftfahrzeuge bis 600 kg verzichten.
  • Beim Jauslin-Punkt zu Artikel 36 will sie mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zurück zum Bundesratsentwurf: im Sachplan nur noch die Zahl der Flugplätze festlegen, nicht deren Funktion.

Zwei der drei GA-Erfolge stehen damit wieder zur Disposition. Zur Aufhebung von Artikel 9 äußert sich die Kommission in ihrer Mitteilung dagegen nicht als Differenz — nach heutigem Stand bleibt der Zollflugplatzzwang also gestrichen. In der Gesamtabstimmung nahm die KVF-S die Vorlage mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung an.

Der Ständerat berät die Vorlage in der Herbstsession vom 14. September bis 2. Oktober 2026. Bleiben die Differenzen bestehen, geht das Geschäft zurück in den Nationalrat.

Was heute gilt — und das ist der Punkt

Nichts davon ist Recht. Für den Flug in die Schweiz heißt das unverändert:

  • Zollflugplatzpflicht bei der Einreise. Erster Landeort muss ein Zollflugplatz sein.
  • Ausländische ULs brauchen eine Einflugbewilligung des BAZL. Sie kostet 260 Franken, gilt für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr, muss spätestens zehn Werktage vor dem Flug beantragt werden, und das Muster muss auf der BAZL-Liste stehen (Zulassung nach LTF-UL oder BCAR Section S).

Und selbst wenn der Ständerat zustimmt: Danach folgen Differenzbereinigung, Schlussabstimmung, Referendumsfrist und die Revision der Ausführungserlasse. Der AeCS hat auf Nachfrage in seinem eigenen Kommentarbereich genau das gesagt — die Einflugbewilligung ist „vorderhand weiterhin zu bezahlen". Für diese Saison ist die Sache erledigt, für 2027 ist sie offen.

Interessant ist die Gegenbewegung: Während die Schweiz Hürden abbaut, zieht Dänemark seine Ausnahme vom Flugplanzwang gerade zusammen. Nach Süden wird es leichter, nach Norden schwerer — beides ist Grund genug, die Checkliste zur VFR-Flugvorbereitung vor dem nächsten Auslandsflug noch mal durchzugehen. Wer sich fragt, wie ernst Zollformalitäten im Ausland genommen werden: die beschlagnahmten Privatflugzeuge in Italien sind die unangenehme Antwort. Und zur 600-kg-Frage aus deutscher Sicht steht der Stand in unserem Beitrag zur UL-Auflastung auf 600 kg.


Quellen: Curia Vista 25.086 „Luftfahrtgesetz. Änderung", Beratungsstand inkl. KVF-S-Medienmitteilung vom 14.08.2026 · Aero-Club der Schweiz: „UL-Beschränkungen und Zollflugplatzzwang sollen aufgehoben werden", 25.03.2026 · flieger.news: „Revision des Luftfahrtgesetzes", 09.07.2026 · fliegermagazin: „Schweiz beendet Zollflugplatzpflicht und Beschränkungen für UL", 02.04.2026 · BAZL: Ultraleichtflugzeuge, die berechtigt sind, in der Schweiz zu fliegen · Parlament: Herbstsession 2026

Stand: 8. September 2026. Der Ständerat berät ab dem 14. September — wir tragen das Ergebnis nach.