Wer in Deutschland mit der PPL-Ausbildung anfängt, bekommt früher oder später Post von der Landesluftsicherheitsbehörde: die Zuverlässigkeitsüberprüfung, kurz ZÜP, ist Pflicht. Rechtsgrundlage ist § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), und anders als der Name vermuten lässt, geht es dabei nicht nur um Flughafenpersonal, sondern ausdrücklich auch um Privatpiloten und Flugschüler – jeden, der potenziell selbstständig Zugriff auf ein Luftfahrzeug hat.
Was die ZÜP kostet und wie lange sie gilt
Praktisch läuft es so: Beantragt wird die ZÜP bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, meist mit Ausbildungsbeginn, geprüft werden unter anderem Einträge bei Landespolizei, Verfassungsschutz und Bundeszentralregister. Seit dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit eine neue Gebühr von 77 Euro – vorher, und teils weiterhin je nach Bundesland unterschiedlich, lagen die Sätze niedriger (in Hamburg etwa rund 45 Euro). Ist die ZÜP einmal erteilt, gilt sie fünf Jahre; die Verlängerung sollte man mindestens drei Monate vor Ablauf anstoßen, sonst droht eine Fluglizenz auf Eis.
Warum AOPA seit Jahren dagegen kämpft
AOPA-Germany hält die ZÜP für Privatpiloten seit ihrer Einführung für unverhältnismäßig und in der Praxis für einen Etikettenschwindel: Sie kostet Zeit und Geld, ohne nachweisbar Sicherheit zu gewinnen, trifft aber ausschließlich Inhaber deutscher Lizenzen – wer sein Rating in einem anderen EU-Land erwirbt, entgeht ihr komplett. Klagen gegen die Regelung, auch bis vor das Bundesverfassungsgericht, blieben erfolglos. Der Innenausschuss des Bundestages hat entsprechende Abschaffungsanträge – zuletzt kam sowas von der FDP – wiederholt abgelehnt; historisch ist die ZÜP eher verschärft als gelockert worden, etwa durch mehr abgefragte Datenquellen und kürzere werdende Prüfintervalle.
Die Gegenseite hat dabei kein schwaches Argument zur Hand: Genau der Fall, der Anfang September in Paks (Ungarn) für Schlagzeilen sorgte – ein mutmaßlich betrunkener, möglicherweise lizenzloser Mann stiehlt eine Cessna und fliegt in Richtung eines Atomkraftwerks (siehe unser Bericht dazu: Cessna-Diebstahl in Paks) – zeigt beiden Lagern etwas anderes: AOPA verweist darauf, dass ein Dieb ohnehin durch keine ZÜP gefiltert worden wäre, weil er nie einen Antrag gestellt hätte. Befürworter sehen genau das Szenario bestätigt, vor dem die ZÜP eigentlich schützen soll – ein Kleinflugzeug in falschen Händen in der Nähe kritischer Infrastruktur, wie es zuletzt auch die Sperrgebiets-Welle über Kasernen unterstrichen hat.
Strafnorm ja, Arbeitgeberhaftung nein
Parallel diskutiert wird gerade eine Verschärfung an anderer Stelle: Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßt geplante Strafvorschriften gegen unbefugten Zutritt zu Sicherheitsbereichen, lehnt aber eine Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei ZÜP-Anträgen ab – ein Punkt, der zeigt, dass selbst die Luftverkehrswirtschaft beim Thema ZÜP nicht geschlossen hinter jeder Verschärfung steht. Ob diese Passage am Ende Teil desselben Gesetzes wird wie die bereits seit 6. März 2026 geltende Neufassung zur Drohnenabwehr (mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe für unbefugtes Betreten des Sicherheitsbereichs), ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen – das Verfahren läuft.
Interessant wird es auf europäischer Ebene: Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren laufen, weil die deutsche ZÜP-Pflicht über das hinausgeht, was EU-Recht verlangt, und damit Piloten mit anderswo erworbener Lizenz benachteiligt. Die Bundesregierung reagiert darauf nicht mit Abschaffung, sondern wirbt in Brüssel für eine europaweite Einführung vergleichbarer Prüfungen – ein Kurs, der beim Thema auf der IAOPA World Assembly Ende September im Rhein-Main-Gebiet (siehe unseren Vorbericht) mit Sicherheit zur Sprache kommen wird.
Für die Praxis bleibt es dabei: Wer fliegen will, kommt an der ZÜP nicht vorbei – am besten frühzeitig beantragen, Fristen im Blick behalten, und sich nicht wundern, wenn der Streit darüber auch in fünf Jahren noch geführt wird.
Quellen: AOPA Germany – ZÜP · Bezirksregierung Düsseldorf – ZÜP · Deutscher Bundestag – Luftsicherheitsgesetz geändert · Lobbyregister – Regelungsvorhaben LuftSiG · aerokurier – Innenausschuss hält an ZÜP fest
