Stell dir einen Vereinskollegen vor: mehrere hundert Stunden auf Cessna oder Robin, sicher im Handling, gern bereit, am Wochenende die Schleppmaschine zu fliegen. Und trotzdem darf er nicht, denn für die Schleppberechtigung auf dem Ultraleicht fängt er bei null an. Das ist kein Vereinsgeschwätz, sondern die aktuelle Rechtslage.
Was in § 84 LuftPersV steht
Für die Berechtigung zum Schleppen verlangt § 84 Abs. 2 LuftPersV mindestens 30 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf motorgetriebenen Luftsportgeräten, gerechnet ab Erwerb des Luftfahrerscheins. Fünf dieser Stunden müssen auf dem Muster liegen, auf dem man die Berechtigung erwerben will. Dazu kommen fünf Schleppflüge ohne Beanstandung unter Aufsicht eines Fluglehrers mit passender Klassen- und Schleppberechtigung, und zwar innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Antrag. Wer Luftfahrzeuge schleppen will, ohne die entsprechende Lizenz selbst zu haben, muss außerdem an fünf Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug teilnehmen.
Entscheidend ist der Begriff „Luftsportgerät". Flugstunden auf Flugzeugen erfüllen die 30-Stunden-Bedingung nicht.
Warum das gerade jetzt Thema ist
Der DAeC hat am 12. August 2026 klargestellt, dass die frühere NfL II-73/02 nicht mehr gilt. Sie hatte PPL-Inhabern unter Bedingungen erlaubt, die 30 Stunden auf Flugzeugen zu fliegen. Laut DAeC beruhte sie auf § 98 LuftPersV, dessen Ermächtigungsgrundlage mit der Neufassung 2003 wegfiel; die Bekanntmachung ist inzwischen aufgehoben. Frühere, aufgehobene Bekanntmachungen begründen laut DAeC keine abweichenden Anforderungen. Pilot-hub hat das Thema wenige Tage später aufgegriffen.
Das trifft vor allem Vereine mit gemischter Flotte. Schlepppiloten sind in vielen Segelflugvereinen ein Engpass, und ausgerechnet die erfahrenen Flugzeugpiloten dürfen die Lücke nicht schließen, obwohl sie fliegerisch oft mehr mitbringen als nötig.
Was Vereine jetzt tun können
Kurzfristig bleibt nur der Weg über UL-Stunden. Heißt: Interessenten früh ans UL-Fliegen heranführen, Stunden gezielt auf dem späteren Schleppmuster sammeln (die fünf Musterstunden sind Pflicht) und die Schleppflüge unter Aufsicht rechtzeitig planen, denn das Sechs-Monats-Fenster läuft. Wer die Berechtigung später ausüben will, braucht laut pilot-hub außerdem mindestens zehn Schleppflüge in 24 Monaten, sonst muss er erneut unter Aufsicht fliegen. Die genaue Fassung der Vorschrift gehört vor jedem Antrag in deine Hand: § 84 LuftPersV im Wortlaut lesen, nicht nur diesen Text.
Was der DAeC will
Der DAeC arbeitet nach eigener Aussage daran, die Regelung zu ändern, damit künftig auch 30 Stunden auf Flugzeugen anerkannt werden. Passiert ist das bisher nicht. Ein Termin ist nicht bekannt, und ob und wann die Verordnung angepasst wird, liegt beim Verordnungsgeber. Bis dahin gilt: Planung auf Basis des geltenden Rechts, nicht der Hoffnung.
Passend dazu: Wie sich die UL-Regeln insgesamt gerade bewegen, steht im Artikel zur UL-Auflastung auf 600 kg.
Quellen
- DAeC: Klarstellung zu den Voraussetzungen für die UL-Schleppberechtigung, 12.08.2026
- pilot-hub.com: UL-Schleppberechtigung, 15.08.2026
- § 84 LuftPersV, gesetze-im-internet.de (Wortlaut über lxgesetze.de gegengelesen)
