
AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.

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Von Currywurst Runde 2 in Hodenhagen bis zu 70 Jahren Mönchengladbach und Do-27-Jubeltreffen in Gandersheim: der Fly-In-Kalender für Juni 2026.
Das neue Luftsicherheitsgesetz ist durch – die Bundeswehr darf Drohnen jetzt mit Waffengewalt bekämpfen. Was steckt dahinter, und was bedeutet das für uns?