
Ab 9. Juli gilt NfL 2026-1-3929: Anlassfreigabe erst anfordern, wenn Triebwerke in 5 Minuten starten können – das ändert sich auch für GA-IFR-Piloten.

Ab 9. Juli gilt NfL 2026-1-3929: Anlassfreigabe erst anfordern, wenn Triebwerke in 5 Minuten starten können – das ändert sich auch für GA-IFR-Piloten.

Die 61. Änderung der 255. DVO zur LuftVO trat am 19. März 2026 in Kraft. Was neue IFR-Strukturen für VFR-Piloten bedeuten.