
Seit 1. Juni 2026 reicht beim LBA die Einzel-Bestätigung der Flugerfahrung nach § 120 LuftPersV nicht mehr – zusätzlich ist die letzte Flugbuchseite einzureichen.

Seit 1. Juni 2026 reicht beim LBA die Einzel-Bestätigung der Flugerfahrung nach § 120 LuftPersV nicht mehr – zusätzlich ist die letzte Flugbuchseite einzureichen.

Monatelange Wartezeiten beim LBA-Flugmedizin-Referat treffen Privatpiloten hart. Was steckt dahinter – und wie schützt man sich?

Drei Änderungen bei der LBA-Theorieprüfung ab 1. Juli 2026: Pausenfaktor sinkt von 1,3 auf 1,15, Anrechnungsantrag wird ins Standardformular integriert, E-Mail-Zustellung möglich.