
AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.

AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.

Die neue AVV Flugplätze ist seit dem 5. September 2026 in Kraft – das erste große Update des deutschen Flugplatzrechts seit Jahrzehnten.