
AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.

AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.

Ein Betrunkener rollt mit einer fremden C172 los, Gripen steigen auf. Der Fall taugt weniger zur Schlagzeile als zur unbequemen Frage an den eigenen Platz.

Vom 1. bis 31. Mai 2026 ist die ED-R Falkenberg aktiv. Wer durch Brandenburg oder Sachsen-Anhalt fliegt, muss seine Routen anpassen.