
AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.

AOPA warnt vor einer Welle militärischer ED-Rs. Wer da reinfliegt, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 62 LuftVG – auch fahrlässig.