
Ab 6. August gilt in 15 DFS-Kontrollzonen ein neues Vier-Zonen-Modell für Drohnen. Was sich für bemannten VFR-Betrieb ändert – und was bleibt.

Ab 6. August gilt in 15 DFS-Kontrollzonen ein neues Vier-Zonen-Modell für Drohnen. Was sich für bemannten VFR-Betrieb ändert – und was bleibt.

Bestandsdrohnen ohne CE-Klasse dürfen nur noch in A3 fliegen – was das für Hobbypiloten und Gewerbliche bedeutet.