Die meisten VFR-Flüge in Deutschland starten ohne Flugplan, und das ist auch völlig in Ordnung. Trotzdem lohnt es sich, die Regeln zu kennen: Es gibt Situationen, in denen er vorgeschrieben ist, und andere, in denen er die günstigste Absicherung ist, die man bekommen kann. Und dann gibt es den Klassiker, der Suchaktionen auslöst: den Flugplan aufgeben und nach der Landung vergessen zu schließen.

Wann ist der Flugplan Pflicht?

Die Grundlage ist SERA.4001 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012. Danach muss ein Flugplan vor dem Flug eingereicht werden bei (Auszug, die Liste in SERA.4001(b) ist länger, z. B. auch für ausgewiesene Gebiete zur Koordinierung mit dem Militär):

  • Flügen oder Flugabschnitten mit Flugverkehrskontrolldienst (also mit ATC-Freigabe),
  • Flügen in oder entlang von Gebieten bzw. Strecken, die die zuständige Behörde zur Unterstützung von Fluginformations-, Alarm- und Flugnotdienst ausweist,
  • Flügen über internationale Grenzen, sofern die beteiligten Staaten nichts anderes festlegen,
  • geplanten Nachtflügen, die sich von der Umgebung des Flugplatzes entfernen.

Beim Grenzübertritt bröckelt der Satz „VFR geht ohne Flugplan". Wer ins Ausland fliegt, muss genau hinsehen: Dass Ausnahmen existieren können, steht ausdrücklich im Text („sofern nicht anders festgelegt"). Wie schmal diese Ausnahmen werden können, zeigt das Beispiel Dänemark. Welche nationalen Zusatzregeln für Deutschland gelten, steht in der AIP VFR (ENR 1.10) – die habe ich für diesen Artikel nicht im Wortlaut ausgewertet, schau dort vor dem Flug selbst nach.

Wichtig ist auch die Frist: Ein Flugplan für einen grenzüberschreitenden Flug oder einen Flug mit Flugverkehrskontroll- oder Fluginformations-Beratungsdienst ist laut SERA.4001(d) mindestens 60 Minuten vor dem Abflug einzureichen (die Behörde kann für inländische VFR-Flüge eine kürzere Frist festlegen). Wer im Flug einen Flugplan aufgibt, muss dafür sorgen, dass er der zuständigen Stelle mindestens zehn Minuten vor dem geplanten Einflug in eine Control Area (CTA) oder ein Beratungsgebiet bzw. vor dem Kreuzen einer Luftstraße vorliegt – gemeint ist hier die CTA, nicht die Kontrollzone (CTR).

Und wann ist er freiwillig sinnvoll?

Die DFS empfiehlt, vor dem Start einen Flugplan aufzugeben. Der Grund: Die AIS-Zentrale überwacht die rechtzeitige Landung und kann den Flugalarmdienst und den Such- und Rettungsdienst unterstützen. Ein überfälliges Flugzeug ohne Flugplan wird dagegen erst vermisst, wenn jemand Bescheid sagt.

Aus dieser Logik ergeben sich die Fälle, in denen ich ihn persönlich aufgeben würde: längere Überlandflüge über dünn besiedeltes Gelände, Flüge über Wasser, Flüge allein, bei kaltem Wetter und in den Abendstunden. Siehe auch Notlandung: Im Ernstfall zählt, wie schnell jemand nach dir sucht.

So geht er raus

Über das Portal der DFS (AIS-C): Flugplan-Symbol auf der Startseite oder im Menü unter „Flugvorbereitung" den Reiter „FPL – flight plan" wählen. Der Dienst ist nach der Registrierung laut DFS kostenfrei, und man kann Flugpläne auch aus einem gespeicherten Luftfahrzeug oder einer Vorlage erzeugen. Ein Flugplan lässt sich laut DFS auch im Flug aufgeben; dann nimmt ihn die Flugverkehrsdienststelle auf der zuständigen Frequenz entgegen und gibt ihn weiter. Verspätung oder Storno meldest du über „DLA" bzw. „CNL". Alle anderen Änderungen laufen über die AIS-C, die rund um die Uhr unter +49 6103 707-5500 erreichbar ist. Wer sich auf SkyDemon & Co. verlässt: Die Wege dort sind bequemer, die Verantwortung bleibt gleich.

Trag bei „Endurance" eine ehrliche Zahl ein: Das Feld fragt, wie lange der Sprit an Bord reicht, nicht, wie lange der Flug dauern soll. Der Such- und Rettungsdienst rechnet damit. Im Planungsartikel steht, wie man Reserven ansetzt.

Der häufigste Fehler: nicht schließen

SERA.4020 verlangt eine Ankunftsmeldung: Sie ist so früh wie möglich nach der Landung zu machen, bei der Flugverkehrsdienststelle am Zielplatz, wenn es dort eine gibt (persönlich, per Funk, Datenlink oder auf andere von der Behörde festgelegte Art). Gibt es keine Dienststelle, ist die Meldung „so bald wie möglich und auf dem schnellsten Weg" an die nächstgelegene Stelle abzugeben. Entfallen kann sie nur, wenn auf einem Platz mit Flugverkehrsdienst Funk oder Sichtzeichen zeigen, dass die Landung beobachtet wurde.

Der Hintergrund steht sogar im Begleittext (GM1 SERA.4020): Wer nicht meldet, kann „erhebliche Störungen" im Flugverkehrsdienst und hohe Kosten durch unnötige Such- und Rettungseinsätze verursachen. In der Praxis heißt das: Ankunftsmeldung gleich nach dem Abstellen, vor dem Kaffee. Das DFS-Portal bietet dafür „ARR – arrival message" an, nimmt aber nur Meldungen für Plätze in Deutschland an. Außerhalb: telefonisch oder über den dortigen Dienst.

Kurz gesagt

  • Pflicht bei ATC-Freigabe, Grenzüberschreitung (mit Ausnahmen), Nachtflug außerhalb der Platznähe und in ausgewiesenen Gebieten.
  • 60 Minuten Vorlauf bei Grenzflug und Flug mit Kontroll- oder Beratungsdienst (vorbehaltlich kürzerer nationaler Fristen).
  • Freiwillig = Lebensversicherung für lange Strecken.
  • Immer schließen, sonst wird nachgeforscht – und im schlimmsten Fall ausgelöst, was keiner will: eine Suchaktion.

Passend dazu: Funkausfall – auch das gehört in die Planung.

Quellen: Verordnung (EU) Nr. 923/2012 (SERA), SERA.4001 und SERA.4020, Wortlaut gegenübergestellt in CAA UK „SERA flight planning" · DFS AIS-Portal: FAQ · DFS: Sicherer Sichtflug, S. 8–10