Jeder PPL-Schüler kennt die Situation: Prüfungsfrage, Antwort auswendig gelernt, bestanden. Drei Monate später sitzt man auf 4.000 ft, der Reiseflug läuft gut – und dann fragt der Fluglehrer kurz: „Hast du die richtige Höhe für deinen Kurs?" Kurzes Schweigen. Die Halbkreisflughöhenregel ist einer dieser Sätze im Luftrecht, die man einmal kapiert haben muss, dann aber wirklich kapiert haben muss.

Die Grundregel in 30 Sekunden

Das Prinzip steckt in SERA.5005 (Standardised European Rules of the Air) und gilt für VFR-Reiseflüge ab 900 Meter (ca. 3.000 ft) über Grund. Je nachdem, in welche Himmelsrichtung du fliegst, bist du an eine bestimmte Staffel gebunden:

Missweisendem Kurs 000° bis 179° (Ostrichtung):
Ungerade Tausender plus 500 Fuß – also 3.500 ft, 5.500 ft, 7.500 ft, 9.500 ft.

Missweisendem Kurs 180° bis 359° (Westrichtung):
Gerade Tausender plus 500 Fuß – also 4.500 ft, 6.500 ft, 8.500 ft.

Das „Plus 500" ist der VFR-Zuschlag gegenüber den IFR-Flügen, die auf den runden Tausendern sitzen (3.000, 4.000, 5.000 ft usw.). Damit haben VFR und IFR jeweils ihren eigenen Streifen und fliegen nicht aufeinander zu.

Warum der missweisende Kurs – und nicht Track oder Heading?

Hier steckt die häufigste Verwechslung. Die Regel bezieht sich auf den Magnetkurs (MC), nicht auf den wahren Steuerkurs, nicht auf den GPS-Track. In Deutschland beträgt die Missweisung aktuell etwa 2–3° Ost – in der Praxis also kaum ein Unterschied. Trotzdem: Im Theorieraum wird’s gelegentlich zum Fallstrick. Wer mit einem modernen GPS fliegt, schaut auf den Track Made Good – der liegt nah am MC, ist aber nicht identisch. Im Zweifelsfall: MK aus der Karte entnehmen, Missweisung addieren, fertig.

Was ändert sich über und unter FL55?

FL 55 entspricht 5.500 ft – und ist für VFR-Piloten der erste echte Kreuzungspunkt, an dem die Frage „Flugfläche oder Höhe?" relevant wird. Unterhalb der Übergangshöhe (in Deutschland meist 5.000 ft, aber lokal verschieden) fliegt man mit QNH-Höhe. Oberhalb der Übergangsfläche wird auf Flugflächen (FL) umgestellt. Die Staffelung bleibt dieselbe: FL 55 für Ostrichtung, FL 45 existiert für VFR nicht – der nächste Westrichtungs-Slot liegt bei FL 65.

Unterhalb von 3.000 ft AGL greift die Regel formal nicht. Kurze Platzrundenflüge oder Tiefstflüge im G-Luftraum unter 1.000 ft AGL fallen also raus – trotzdem schadet es nicht, sich auch dort ans Muster zu gewöhnen.

Wann gilt die Regel nicht?

In kontrolliertem Luftraum (Klassen C und D) übernimmt die Flugsicherung die Höhenzuweisung. Wer eine ATC-Freigabe hat, fliegt die zugewiesene Flughöhe – Punkt. Die Halbkreisregel tritt dann in den Hintergrund.

Im unkontrollierten Luftraum E dagegen ist sie verbindlich, auch wenn niemand zuschaut. Und genau dort fliegen die meisten GA-Piloten auf Überlandstrecken.

Die Faustregel, die hängen bleibt

Ost ist ungerade. Das ist alles, was man sich merken muss. Richtung Ost → 3.500 ft (odd). Richtung West → 4.500 ft (even). Alles andere ergibt sich. Wer mag, nimmt die Eselsbrücke: „Ost-en hat keinen geraden Buchstaben am Anfang" – zugegeben etwas konstruiert, aber es funktioniert.

Im Alltag heißt das: Kurs grob abschätzen (unter 180° oder über 180°?), passende Höhe wählen, einhalten. Fertig ist ein wichtiger Baustein sicherer Staffelung im unkontrollierten Luftraum.


Weiterführend:
Luftraumklassen A bis G in Deutschland – wo die Halbkreisregel gilt und wo ATC übernimmt
Ausweichregeln nach § 13 LuftVO – was tun, wenn einem jemand entgegenkommt

Quellen: