„Meine SEP läuft im Frühjahr ab – was muss ich jetzt eigentlich tun?" Die Frage kommt jeden Winter, genau dann, wenn man am wenigsten fliegt. Und der Winter ist auch die Zeit, in der man noch alles gerade biegen kann. Hier die Kurzfassung.

Der Erfahrungsweg: 12 – 6 – 12 – 1

Bei einmotorigen Kolbenflugzeugen (SEP) gibt es zwei Wege: Prüfung mit einem Prüfer – oder den Nachweis über Flugerfahrung. Der zweite ist für die meisten Privatpiloten der Normalfall. Nach dem Berichtsformular der Bremer Luftfahrtbehörde zu FCL.740.A braucht es innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit:

  • 12 Flugstunden auf SEP (oder TMG),
  • davon 6 Stunden als PIC,
  • 12 Starts und 12 Landungen,
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit mit einem Fluglehrer (FI) oder Klassenberechtigungslehrer (CRI).

Das Schweizer BAZL-Formular führt dieselben Mindestwerte, die Auffrischungsstunde dort als eigenen Punkt. Ob die Stunde in den 12 Stunden mitzählt, sagt das deutsche Formular nicht ausdrücklich – im Zweifel vorher beim Fluglehrer oder der Behörde nachfragen, statt auf Kante zu planen.

Was im Check mit dem Fluglehrer passiert

Der Fluglehrer sucht die Übungen aus: sichere Handhabung, normale, außergewöhnliche und Notverfahren. Laut AMC liegt der Fokus auf Threat and Error Management – vor allem auf Entscheidungen bei schlechtem Wetter oder unbeabsichtigtem IMC-Einflug und auf Navigation. Mein Tipp: Nutz die Stunde nicht für drei Platzrunden bei Sonnenschein, sondern für das, was du sonst nie übst – Notverfahren, Sackgassen-Szenarien, Navigation ohne GPS.

Der Lehrberechtigte dokumentiert die Auffrischung mit Datum, Startflugplatz, Kennzeichen, Anflügen, Landungen und Flugzeit und meldet es der Behörde; der Handeintrag in der Lizenz folgt. Zählen kann bei den Stunden auch Fliegerei auf historischen Mustern oder Luftsportgeräten (FCL.035) – der Schulungsflug selbst muss aber auf einem entsprechend zugelassenen Schulungsflugzeug stattfinden, nicht auf einem UL.

Seit 1. Juni 2026: Papierkram genau nehmen

Beim Nachweis hat sich etwas geändert: Die Einzel-Bestätigung reicht dem LBA nicht mehr, die letzte Flugbuchseite gehört dazu. Details und Fallstricke stehen in unserem Artikel zum neuen Flugerfahrungsnachweis. Wer sein Flugbuch lückenhaft führt, merkt das jetzt spätestens beim Antrag.

Und wenn sie schon abgelaufen ist?

Dann ist es keine Verlängerung mehr, sondern eine Erneuerung (FCL.740(b)). Nach den Merkblättern der Länderbehörden gilt: Befähigungsüberprüfung nach Anlage 9 Teil-FCL, und davor – wenn nötig – eine Auffrischungsschulung. Bei SEP kann die bei einer DTO, einer ATO oder einem Lehrberechtigten stattfinden, sofern die Berechtigung vor höchstens drei Jahren ablief. Der Umfang wird nicht pauschal vorgegeben; er steigt mit der Zeit, die seit der letzten Ausübung vergangen ist. Jede Berechtigung wird einzeln erneuert.

Was mit einer abgelaufenen Berechtigung fliegerisch erlaubt ist, regeln die Merkblätter nicht – das klärst du im Zweifel vorab mit deiner Behörde. Plan also so, dass es nie so weit kommt.

Praktisch: So würde ich es angehen

Jetzt im Flugbuch nachzählen, was an Stunden, PIC-Zeit und Landungen fehlt. Fluglehrer früh anfragen – im Frühjahr sind alle gleichzeitig dran. Tauglichkeit und Zuverlässigkeitsüberprüfung gleich mitprüfen; zur Lage beim Medical siehe LBA-Medical-Stau. Und wer wissen will, wohin die Reise bei den Lizenzregeln geht: EASA-Vereinfachung für PPL.

Hinweis: Gültigkeitsdauer und das früheste Verlängerungsfenster habe ich hier bewusst nicht beziffert – beides steht im konsolidierten FCL.740.A der VO (EU) Nr. 1178/2011 und im Datum deiner Lizenz. Bitte dort bzw. bei deiner Behörde gegenprüfen.

Quellen: Bericht der/des Lehrberechtigten FI/CRI zur Verlängerung einer Klassenberechtigung gemäß FCL.740.A (Bremen, haefen.bremen.de); BAZL/FOCA Form 60.521 (FCL.740.A); Merkblätter Erneuerung Klassen-/Musterberechtigung (GemOLBB Stand 01/2019; LBM Rheinland-Pfalz 12/2018); EASA-Entwurf zu FCL.740 (Opinion 08/2019, nur zur Einordnung).