BZF I oder BZF II – die Frage stellt sich fast jedem Flugschüler irgendwann. Und wer jahrelang nicht aktiv lernt, vergisst schnell, was er mit welchem Zeugnis eigentlich darf. Hier kommt der Überblick für den Alltag.
Was steckt hinter BZF I und II?
Beide Zeugnisse werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgestellt und berechtigen zum Sprechfunk im Flugfunkdienst. Der entscheidende Unterschied:
BZF II – der Einstieg. Berechtigt zu VFR-Funkverkehr auf Deutsch, ausschließlich in Deutschland. Wer immer im Inland fliegt, sich an kleine Plätze hält und kontrollierte CTRs meidet: damit kommt man weit. Grenzüberschreitendes Fliegen geht damit aber nicht.
BZF I – das Upgrade. Deutsch und Englisch, VFR, national und international. Wer regelmäßig in kontrollierten Lufträumen funkt, Auslandsflüge plant oder einfach sicherer aufgestellt sein möchte: BZF I lohnt sich. Für PPL(A)-Inhaber ist es de facto Standard.
Das AZF (Allgemeines Sprechfunkzeugnis) ist dann IFR-Territorium – für die meisten VFR-Piloten nicht relevant, aber gut zu wissen.
Die NfL 2024-1-3266 – „Info" ist tot, lang lebe „Radio"
Seit dem 28. November 2024 gilt die neue Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren (NfL 2024-1-3266). Die auffälligste Änderung: Das Rufzeichen „Info" für Flugbetriebsfunkstellen und Funknachrichtenstellen existiert nicht mehr. Stattdessen heißt es jetzt „Radio" – also „Kempten Radio" statt „Kempten Info".
AFIS-Plätze bleiben weiterhin bei „Information". Der FIS-Dienst läuft wie gehabt unter „Langen Information". Für den Alltag bedeutet das: Wer noch reflexartig „Info" sagt, liegt seit Ende 2024 formal falsch. Der Reflex will trainiert sein – vor allem bei Stammplätzen, wo man jahrelang „Info" gehört hat.
Typische Fehler – und warum sie immer wieder passieren
Ehrlich gesagt macht fast jeder Pilot dieselben Fehler:
Initial Call zu voll: „Memmingen Radio, Guten Morgen, hier ist D-EABC, ein Cessna 172, VFR, wir sind aus Norden im Anflug, 1.500 Fuß, wollen landen…" – Stopp. Kurz ist besser. Erstkontakt: Rufzeichen der Station, eigenes Rufzeichen, Luftfahrzeugmuster, Position. Dann kommt die Antwort. Mehr kommt danach.
Readback nicht vollständig: Landegenehmigungen, Squawk-Codes und Höhenanweisungen müssen wiederholt werden. Wer nur „Wilco" oder „Roger" sagt, lässt den Gegenüber im Unklaren, ob die Information korrekt angekommen ist.
Positionsmeldungen vergessen: Im unkontrollierten Luftraum ist die Positionsmeldung kein netter Service – sie ist die einzige Information, die andere Piloten auf der Frequenz haben. Besonders in RMZ-Gebieten ist das Pflichtprogramm.
Frequenzwechsel ohne Abmeldung: Den Tower verlassen, ohne die Frequenzfreigabe abgewartet zu haben, ist ein Klassiker. Auch das einfache Abwählen ohne Abschluss ist schlechter Stil – die Phraseologie erzwingt es nicht immer, aber Funkdisziplin schon.
FIS, RMZ und FMC – drei Stolperfallen
Beim FMC-Probebetrieb fragen sich viele: Muss ich da aktiv funken, oder reicht der Transponder? Die Antwort hängt von der Zone ab. In einer RMZ ist aktiver Sprechfunkverkehr Pflicht; in einer TMZ genügt in der Regel der Transponder – solange kein zusätzliches Kommunikationserfordernis besteht.
FIS ist kein ATC. „Langen Information" kann keine Freigaben erteilen. Was man dort erhält, ist Verkehrsinformation und Wetter – keine Separation. Wer das verwechselt, fliegt in falscher Sicherheit.
Phraseologie oder Slang?
„Bin kurz vor Tost", „Komme gleich rein" – so redet man unter Kollegen auf dem Heimatplatz. Auf der Frequenz gilt das offiziell nicht. In der Praxis drücken AFIS-Flugleiter und FIS bei Stammflugzeugen oft ein Auge zu. Aber wer in eine unbekannte CTR einfliegt oder zum ersten Mal auf einem kontrollierten Platz landet, sollte sauber funken. Phraseologie schützt – weil sie Eindeutigkeit erzwingt und Missverständnisse im kritischen Moment ausschließt.
Den vollständigen Wortlaut der aktuellen Sprechfunkverfahren gibt es direkt bei der DFS als PDF.
Quellen:
