Aus der Theorieschulung ist es jeder schnell gelernt: „5 km Sicht, 1000 ft raus aus den Wolken." In der Praxis taucht dann die Frage auf, ob das jetzt für Luftraum E oder auch für G gilt, was mit dem SVFR-Schein ist, und warum man unterhalb von 1.000 ft AGL plötzlich nur noch 1.500 m Sicht braucht. Ein kurzer, ehrlicher Durchgang.
Die zwei Grundgrößen: Flugsicht und Wolkenabstand
VFR-Minima bestehen immer aus zwei Angaben: Flugsicht (wie weit du nach vorn siehst) und Wolkenabstand (wie weit du von der nächsten Wolke entfernt bleibst). Beide kommen aus SERA.5001, der europaweit harmonisierten Grundlage, die in Deutschland unmittelbar gilt.
Für die meisten GA-Flüge unterhalb von FL 100 gilt im kontrollierten Luftraum (Klassen C, D und E):
- Flugsicht: 5 km
- Horizontaler Wolkenabstand: 1.500 m
- Vertikaler Wolkenabstand: 300 m (1.000 ft)
Oberhalb FL 100 steigt die Mindestflugsicht auf 8 km – die Wolkenabstände bleiben identisch. Das klingt nach einem Detail, wird aber auf langen Strecken oder im Gebirge relevant, wenn man höher steigen will.
Luftraum G: Wo es sich ändert
Im unkontrollierten Luftraum G gelten die 5 km und 1.500/300 m ebenfalls – aber nur, solange man über 300 m über Grund oder über 900 m MSL (je nachdem, was höher ist) fliegt.
Darunter, also unterhalb von 3.000 ft AMSL und unterhalb von 1.000 ft AGL gleichzeitig, greift die Bodennahausnahme: Die Minima fallen auf 1.500 m Flugsicht, frei von Wolken und Boden in Sicht. Dieser Bereich ist die Spielwiese des Tiefstflugs und typisches GA-Terrain in flachem Gelände. Man darf weniger sehen, muss aber tatsächlich immer den Boden sehen können – eine scheinbar laxere Regel, die in der Praxis oft mehr Disziplin erfordert, nicht weniger.
Wichtig: Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wer auf 2.500 ft AMSL fliegt, aber in flachem Tiefland damit 1.600 ft AGL hat, ist noch nicht in der Ausnahme drin.
SVFR: Wenn die Minima nicht reichen
Sonder-VFR (SVFR) ist eine Freigabe, die du in einer kontrollierten Zone (Luftraum D oder in manchen Fällen C) bei ATC beantragen kannst, wenn das Wetter unterhalb der normalen VFR-Minima liegt. Die Bedingungen sind dann:
- 1.500 m Flugsicht (Hubschrauber: 800 m)
- Frei von Wolken
- Sicht auf den Boden
SVFR ist explizit kein Freifahrtschein für schlechtes Wetter – es ist eine Ausnahme, die ATC nach Kapazität und Lage vergibt. Nachts ist SVFR in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig.
Nachtflug: Gleiche Minima, andere Realität
Die SERA-Minima unterscheiden formal nicht zwischen Tag und Nacht. In der Praxis ist Nacht-VFR in Deutschland ohnehin auf Luftraum B, C und D beschränkt und erfordert eine Nachtflugberechtigung (NR). Wer nachts die gleichen Minima wie tagsüber ansetzt, merkt schnell: Mit 5 km Sicht und Mondlicht kommt man wesentlich weniger weit als mit 5 km Sicht und Tageslicht. Die Regel setzt die Latte, der gesunde Menschenverstand sollte sie höher legen.
Die häufigste Frage: Reichen 5 km wirklich?
Ja, legal schon – aber frag dich beim nächsten Flug mal, wie weit du in 5 km Sicht im Reiseflug bis zu einer Kollision reagieren kannst. Das Stichwort heißt „See and Avoid", und 5 km sind das legale Minimum, nicht das komfortable Ziel. Gute Flugpraxis bedeutet, sich erst mit deutlichem Puffer über den Minima in die Luft zu bewegen.
Weiterführend:
→ Luftraumklassen A bis G in Deutschland – Überblick über alle Klassen und ihre Regeln
→ Halbkreisflughöhen VFR – welche Höhe auf welchem Kurs
→ Ausweichregeln nach § 13 LuftVO – was tun, wenn man sich begegnet
Quellen:
- SERA.5001, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, zuletzt geändert durch (EU) 2016/1185
- LuftVO 2015 – §§ 31 ff., Flugregeln
- EASA Easy Access Rules for Air Operations
- AOPA Deutschland – Sonder-VFR
- Fliegermagazin – Sonder-VFR